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Fromme: Rechte der deutschen Minderheit in Polen dürfen nicht zur Disposition stehen

Berlin (ots)

Zu den "Irritationen" über die möglicherweise von
der Polnischen Regierung unter Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski 
erwägten Einschränkungen der Rechte der deutschen Minderheit in Polen
erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und 
Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Im deutsch-polnischen Verhältnis hat es aus den verschiedensten 
Gründen in den letzten Wochen und Monaten Verstimmungen gegeben. 
Diese dürfen aber in keinem Fall auf dem Rücken einer Minderheit 
ausgetragen werden.
Wenn Ministerpräsident Kaczynski erklärt, bei seiner Rückendeckung
für den Vorstoß seines Koalitionspartners, der Partei der Liga der 
polnischen Familie (LPR), das Recht der deutschen Minderheit auf eine
eigene parlamentarische Vertretung im polnischen Sejm aufzuheben, 
handle es sich um ein "Missverständnis", kann nur vorsichtig 
Entwarnung gegeben werden.
Es ist nicht von der Hand zu weisen: Im deutsch-polnischen 
Verhältnis kriselt es. Nicht erst seit der Eröffnung der Ausstellung 
"Erzwungene Wege" im August diesen Jahres in Berlin, vielmehr 
besonders seit dem Regierungsantritt der Partei Recht und 
Gerechtigkeit (PiS) häufen sich die "Missverständnisse".
Der Ablauf ist dabei immer der Gleiche. Einer der 
Koalitionspartner prescht mit einer Initiative wie der jetzt gegen 
die deutsche Minderheit gerichteten vor und dann steht die 
Angelegenheit erst einmal im Raum, zum Schaden des deutsch-polnischen
Verhältnisses.
Es würde einen schweren Schaden im deutsch-polnischen Verhältnis 
bedeuten, wenn die rund 300.000 Angehörigen der deutschen Minderheit 
in Polen zu den Leidtragenden von Irritationen im deutsch-polnischen 
Verhältnis würden. Sollten die garantierten Rechte der deutschen 
Minderheit in Polen eingeschränkt werden, so würde auch in den 
Kernbestand europäischen Rechts eingegriffen, denn die Anerkennung 
von Minderheitenrechten ist davon ein Bestandteil. Polen hat sich mit
seinem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 deutlich zu 
diesem Rechtsbestand bekannt.
Anfang 2005 erst wurde in Polen nach 15jähriger Diskussion ein 
Minderheitengesetz verabschiedet. Das Gesetz blieb zwar mit einem 
Minderheitenquorum von 20 Prozent deutlich hinter vergleichbaren 
Minderheitenrechten in anderen Ländern zurück (der europäische Rahmen
liegt bei ca. 8 Prozente). Gleichwohl stellt das polnische 
Minderheitengesetz eine Errungenschaft für die deutsche Minderheit 
dar.
Im deutsch-polnischen Verhältnis ist die Stellung der deutschen 
Minderheit völkerrechtsverbindlich seit 1991 im deutsch-polnischen 
Nachbarschaftsvertrag geregelt. Ein Infragestellen diesen Vertrages 
würde die deutsch-polnischen Beziehungen um Jahrzehnte zurückwerfen. 
Dies muss in jedem Falle verhindert werden.
Im deutsch-polnische Verhältnis wurde in den vergangenen gut 
anderthalb Jahrzehnten seit der Wende in Europa sehr viel erreicht. 
Dies darf nicht durch unüberlegtes Handeln in Frage gestellt werden. 
Daher müssen beide Seiten die Verantwortung dafür tragen, das 
Verhältnis nicht durch solche "Missverständnisse" weiter zu belasten.
CDU und CSU bekennen sich einmal mehr klar zur ihrer dauerhaften 
Verantwortung für die deutsche Minderheit in Polen. Dazu gehört auch 
die Sicherung ihrer Rechte.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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