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Heinen: Witwenrente erhalten

Berlin (ots)

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die
Heraufsetzung des Mindestalters bei der Witwenrente erklärt die 
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Ursula Heinen MdB:
Weitere Einschnitte in die Hinterbliebenenrente darf es nicht 
geben: schon bei der Rentenreform im Jahr 2001 wurde die "große" 
Witwenrente grundsätzlich von 60 Prozent auf 55 Prozent gekürzt. 
Daneben wurde die Einkommensanrechnung verändert, was bei vielen 
Hinterbliebenen zu einer deutlichen Reduzierung der Rentenansprüche 
führen wird.
Wir dürfen Frauen, die häufig Einschränkungen der eigenen 
beruflichen Karriere und damit auch eigener Rentenansprüche zugunsten
der Familie in Kauf genommen haben, nicht benachteiligen. Die Idee, 
mit dem eingesparten Geld Ausnahmen für Erwerbsgeminderte von der 
Rente mit 67 Jahren zu finanzieren, ist eine ungerechte Kombination.
Die Änderungen aus dem Jahr 2001 sind mit verschiedenen 
Übergangsfristen auf eine langfristige Veränderung in 20 bis 25 
Jahren ausgelegt. Nach nur fünf Jahren weitere Kürzungen vorzunehmen 
ist voreilig. Wenn die Arbeitsgruppe der Koalition in diesem Herbst 
die allmähliche Umsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre 
vorbereitet, darf die Hinterbliebenenrente nicht angetastet werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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