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Klöckner: Stärkung der Verbraucherrechte durch BGH-Urteil zu begrüßen

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des BGH zu Rückabwicklung
von Kaufverträgen bei mangelhaften Waren erklärt die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes zu den 
Rückabwicklungsmöglichkeiten bei mangelhaften Waren, wird eine 
weitere Rechtsunsicherheit bei Kaufverträgen ausgeräumt und der 
Verbraucher in seinen Rechten gestärkt. Aus Sicht des 
Verbraucherschutzes ist das Urteil zu begrüßen.
Der Bundesgerichthof hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten 
Urteil die Rechte der Verbraucher bei der Rückgabe mangelhafter Waren
und Immobilien deutlich gestärkt. So berechtigt nach dem 
Richterspruch auch ein vergleichsweise geringer Mangel den Käufer zur
Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages, wenn der Verkäufer den 
Schaden bewusst verschwiegen hat.
Gerade in diesen Fällen, in denen ganz bewusst zum Nachteil des 
Käufers getäuscht werden soll, ist es wichtig, den Verbraucher zu 
schützen. Dieses Ziel wird durch das aktuelle Urteil erreicht und 
stellt für arglistige Verkäufer ein abschreckendes Beispiel auf.
Nach dem Urteil besteht diese Rückabwicklungsmöglichkeit auch bei 
vergleichsweise geringem Mangel. In der Klage reichte ein 
Wasserschaden von rund 2.500 Euro in einer 85.000 Euro teuren 
Wohnung, um die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu begründen.
 Ausschlaggebend für das Urteilsergebnis war das arglistige Verhalten
des Verkäufers.
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