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Dött/Mißfelder: 20 Jahre Tschernobyl

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen 
Bundestages zum 20. Jahrestag des Reaktorunfalls in Tschernobyl 
erklären die umweltpolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und der zuständige 
Berichterstatter für Energiepolitik im Ausschuss für Umwelt, 
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Philipp Mißfelder MdB:
In der Nacht vom 25. auf den 26. April 1986 ereignete sich im 
sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl in der heutigen Ukraine 
während eines Tests eine unkontrollierte Kernschmelze, die zur 
Zerstörung des Reaktorblocks 4 und zur weiträumigen Freisetzung von 
Radioaktivität führte. Ursache dieses Unfalls ist neben technischen 
Mängeln des Reaktortyps auch menschliches Versagen gewesen, da dem 
Betriebspersonal das Reaktorverhalten bei niedriger Leistung weder 
bekannt war, noch in den Betriebsverfahren eindeutig dargestellt 
wurde.
In den ersten zehn Tagen nach der Explosion kam es zu einer 
Freisetzung von radioaktivem Material (Iod-131 und Caesium-137) in 
die Umwelt. Besonders betroffen waren Gebiete in Belarussland, 
Russland und der Ukraine. Eine radioaktive Wolke verteilte die 
Substanzen bis nach Süd- und Ostdeutschland. Laut 
Strahlenschutzkommission hat die durchschnittliche Strahlenbelastung 
jedoch auch im ersten Jahr nach der Reaktorkatastrophe den zulässigen
Grenzwert nicht überschritten und nimmt seitdem kontinuierlich ab. 
Deshalb sind in Deutschland auch keine negativen gesundheitlichen 
Auswirkungen bekannt, die aus dem Unfall von Tschernobyl abzuleiten 
wären.
In Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurden auf 
nationaler und internationaler Ebene umfangreiche Maßnahmen zum 
Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung und zur Erhöhung 
der Sicherheitsstandards in den bestehenden Kernkraftwerken 
beschlossen. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass in 
Deutschland ein vergleichbares Unglück wie das von Tschernobyl zu 
keinem Zeitpunkt möglich gewesen wäre. Dies liegt neben der 
rechtsstaatlichen Aufsicht der deutschen Kernkraftwerke auch in den 
laufenden Investitionen zum Ausbau internationaler 
Sicherheitsstandards sowie dem hohen Ausbildungsniveau des 
Betriebspersonals begründet. Die Technologie westlicher Reaktoren ist
hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen, dem vorhandenen Containment
und der Redundanz dem RBMK-Reaktortyp von Tschernobyl deutlich 
überlegen.
Um die Folgen des Reaktorunfalls zu überwinden, müssen die 
Menschen in den betroffenen Staaten auch zukünftig bei der 
Bewältigung der ökologischen, medizinischen, ökonomischen und 
sozialen Folgen des Unfalls unterstützt werden. Dabei gehört den 
Opfern des Unfalls unser Mitgefühl.
Um ein Unglück wie das von Tschernobyl zukünftig auszuschließen, 
ist es dabei unabdingbar, von denjenigen Staaten, welche Kernenergie 
zu friedlichen Zwecken nutzen wollen, eine unabhängige und 
rechtsstaatliche Aufsicht der Anlagen einzufordern. Dabei soll die im
Jahr 2005 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Internationale 
Atomenergie-Organisation (IAEA) die Rechts- und Sicherheitsstandards 
setzen. Die Energieforschung ist mit dem Ziel zu intensivieren, 
Innovation und technologische Entwicklung im Energiesektor 
vorantreiben, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken,
moderne Energietechnologien schneller auf den Markt zu bringen und 
Beiträge zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig wird es unter dem 
Gesichtspunkt eines sicheren Betriebes kerntechnischer Anlagen darauf
ankommen, ein stärkeres Augenmerk auf die Ausbildung der mit 
kerntechnischen Aufgaben betrauten Berufsgruppen zu legen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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