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Gehb: Grüne Rechtsverdreher

Berlin (ots)

Zur Auffassung der innenpolitischen Sprecherin der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2099/04) stelle die geplante 
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Frage,  erklärt der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt überhaupt 
nicht die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren 
deutsche Umsetzung in Frage. Weder werden die Bürger - wie die Grünen
in absurder Weise behaupten - pauschal unter Verdacht gestellt, noch 
stellt die Vorratsdatenspeicherung eine Beschlagnahme dar. 
Stattdessen hat das Bundesverfassungsgericht  wiederholt - so  auch 
im Urteil - die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen 
Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer 
möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont 
und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen 
wesentlichen Auftrag unseres rechtsstaatlichen Gemeinwesens 
bezeichnet.
Wörtlich führte das Gericht heute aus: "Unter diesen Umständen ist
es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, die 
Beschlagnahme der bei dem Betroffenen gespeicherten Verbindungsdaten 
generell auf Ermittlungen zu begrenzen, die Straftaten von besonderer
Bedeutung betreffen. Dies würde zu einer unangemessenen 
Beeinträchtigung der Strafverfolgung führen."
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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