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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Göbel: Reform des öffentlichen Dienstes mit Augenmaß

Berlin (ots)

Anlässlich des heute im Bundeskabinett
beschlossenen Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen
Dienstrechtes erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der zuständige
Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht einer Modernisierung des
öffentlichen Dienstrechtes grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Wir sind offen für eine angemessene Modernisierung des
Laufbahnprinzips und die Stärkung des Leistungsprinzips. Ausdrücklich
begrüßen wir die Stärkung der Mobilität der Beamten und damit die
Erleichterung des Wechsels zur Wirtschaft und zu internationalen
Organisationen sowie die Verschlankung der Regelungswerke.
Allerdings sind im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes zur
Reform der Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern viele Fragen
noch nicht geklärt. Bei den Regelungen des Bezahlungsstrukturgesetzes
handelt es sich anders als heute von Bundesinnenminister Schily in
der Pressekonferenz behauptet, nicht um das System einer echten
leistungsorientierten Bezahlung.
Die Budgetierung der vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe der
Leistungsstufe 2 führt zwangsläufig dazu, dass sich die
Leistungsbeurteilung eher am vorhandenen Budget als an den
tatsächlichen individuellen Leistungen orientieren wird. Allein die
Vergabe einer Leistungsstufe 3 oder 4 als Abweichung von der eines
Normleisters mit der Leistungsstufe 2 führt zwangsläufig dazu, dass
der beurteilende Vorgesetzte andere Beamte schlechter beurteilen
muss. Dies dürfte zu erheblichen Akzeptanzproblemen bei den
Beschäftigten, aber auch in den Folgewirkungen zu Reibungsverlusten
und erhöhten verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten führen.
Auch bestehen bereits seit 1997 mit den Leistungsstufen -zulagen
und –prämien leistungsbezogene Besoldungselemente. Hiervon wurde
allerdings von der Bundesregierung und den Bundesländern wenig
Gebrauch gemacht. Die Anwendung der Leistungsstufen und Zulagen
scheiterte u.a. auch an den zu komplizierten und wenig transparenten
Kriterien. Es ist nicht erkennbar, wie diese bestehenden
Schwierigkeiten durch das neue System der Leistungsbeurteilung
beseitigt werden sollen.
Darüber hinaus dürfte problematisch sein, dass über Jahre hinweg
nach zwei Besoldungssystemen vorgegangen werden muss. Auch dies führt
zu erhöhtem Verwaltungsaufwand. Des weiteren müssen die
Beurteilungssysteme angepasst und sämtliche Erst- und Zweitbeurteiler
nach dem gleichen System für ein neu zu entwickelndes
Beurteilungssystem flächendeckend geschult werden. Es ist davon
auszugehen, dass eine erhebliche Verstärkung der Personalverwaltung
erforderlich sein wird.
Inwieweit die beamtenrechtliche Unabhängigkeit bei Umsetzung der
Bezahlungsstrukturen in der vorgesehenen Form tangiert wird, bedarf
der Klärung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb dieses Reformvorhaben
mit der gebotenen Sorgfalt überprüfen. Bundesinnenminister Schily
muss sich allerdings fragen lassen, warum er dieses wichtige
Reformvorhaben erst am bitteren Ende der rot-grünen Regierungszeit
auf den Weg gebracht hat, so dass es der Diskontinuität verfallen
wird. Eine unionsgeführte Bundesregierung wird ab Herbst 2005 eine
Reform des öffentlichen Dienstes im offenen Dialog mit den
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes engagiert anpacken-, so wie
1997 eine unionsgeführte Bundesregierung die letzte große
Dienstrechtsreform auf den Weg gebracht hat.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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