Eichhorn: Weniger Bürokratie in Heimen
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Antrages Weniger Bürokratie in Heimen in den Deutschen Bundestag erklärt die seniorenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Damit Pflegekräften in Deutschland wieder mehr Zeit für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen zur Verfügung steht, müssen diese von unnötigen bürokratischen Aufgaben entlastet werden.
Veränderte Familien- und Haushaltsstrukturen, die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen sowie die Alterung familiärer Pflegepersonen wird dazu führen, dass die Nachfrage nach professionellen Pflegekräften und teilstationärer Betreuung zukünftig weiter steigen.
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, die vorhandenen Potenziale zur Entbürokratisierung des Heimrechts zu nutzen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher in ihrem gestern beschlossenen Antrag:
- eine bessere terminliche und inhaltliche Zusammenarbeit der Prüfinstanzen sowie die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen durch einen gemeinsamen Prüf- und Fragenkatalog sowie die Beschränkung auf ein Kontrollgremium. Da zahlreiche Institutionen Prüfungen in Heimen vornehmen, überschneiden sich nicht nur Prüfinhalte und Prüfergebnisse, sondern führen auch zu widersprüchlichen Beurteilungen;
- angemeldete Kontrollen verstärkt durch unangemeldete Kontrollen zu ersetzen. Entscheidend bei den Kontrollen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenkassen ist, die Qualität des Ergebnisses stärker in den Vordergrund zu rücken;
- eine Überprüfung des § 12 Heimgesetz Anzeigepflicht. Zahlreiche Heimträger, Experten und Verbände beklagen die detaillierte Auflistung der in § 12 Heimgesetz genannten Punkte, die ein Träger vor Betriebsaufnahme melden muss und bei Veränderungen unverzüglich mitzuteilen hat;
- eine klare Abgrenzung der Prüfungskompetenzen von staatlicher Heimaufsicht und Medizinischem Dienst der Krankenkassen;
- den zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Pflegedokumentation auf das Sinnvolle und Notwendige zu begrenzen. Ziel einer Pflegedokumentation muss die Gewährleistung eines qualitätsorientierten und gesicherten Pflegeprozesses sein;
- in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Verbänden die bereits bestehenden guten Beispiele innovativer Wohnkonzepte für pflegebedürftige ältere Menschen zu systematisieren und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ebenfalls ist zu prüfen, ob und inwiefern das derzeitig gültige Heimgesetz in Ergänzung zum traditionellen großen Heim alternative Wohn- und Betreuungsformen ermöglicht.
Aufgrund der demographischen Veränderungen müssen für eine zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Pflege jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, unsere Forderungen aufzugreifen und umzusetzen.
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