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Laumann: Bankrotterklärung der rot-grünen Arbeitsmarktpolitik

Berlin (ots)

Zu den Meldungen vom heutigen Tag, wonach der
Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank Weise,
künftig ältere Arbeitslose in Ostdeutschland nicht mehr betreuen
lassen will, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und
Arbeit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Nicht einmal zwei Monate nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform
folgt die Bankrotterklärung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ziel
der Bundesregierung mit Hartz IV war es, die BA für sämtliche
erwerbsfähige Personen aus den früheren Systemen Arbeitslosen- und
Sozialhilfe zuständig zu machen, sowie diese Menschen durch eine
erheblich intensivere Betreuung zu fördern und zu fordern.
BA-Chef Weise verabschiedet sich nun von beiden Zielen. Die BA ist
mit den speziellen Problemen in Ostdeutschland offenbar überfordert
und Herr Weise sieht augenscheinlich keine Mittel und Wege, um den
älteren Arbeitslosen in Deutschland wieder Perspektive und Chancen zu
eröffnen. Denn eines ist klar: Auch in Westdeutschland gibt es
Regionen, in denen die Situation für ältere Arbeitslose ähnlich
dramatisch ist wie in den neuen Bundesländern.
Die BA will offenbar eine ganze Generation von Menschen aus ihren
Bemühungen und aus der Arbeitsmarktpolitik ausschließen. Dies ist
eine klassische Bankrotterklärung.
Im Grunde ist dies die logische Folge einer falschen Entscheidung
von Minister Clement, der mit aller Gewalt die BA für die neuen
Leistungen nach Hartz IV zuständig gemacht hat. Hätte er auf die
Union gehört und die kommunale Ebene mit dem Arbeitslosengeld II
betreut, gäbe es eine solche Meldung in den Medien mit Sicherheit
nicht.
Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf an dem Ziel der
besseren und intensiveren Betreuung der Arbeitslosengeld-II-
Empfänger - unabhängig vom Alter und unabhängig vom Wohnort – nicht
gerüttelt werden. Um denjenigen Langzeitarbeitslosen, denen die
Arbeitsagenturen auf absehbare Zeit keine Jobs anbieten können, die
Situation zu erleichtern und ihnen wieder zu mehr Eigenständigkeit zu
verhelfen, sollten die Hinzuverdienstregeln in Hartz IV angepasst
werden. Vorstellbar ist ein einheitlicher Grundfreibetrag für die mit
der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwendungen sowie ein erhöhter
Freibetrag insbesondere in dem Bereich bis 400,- €. Hierzu werde ich
in Kürze einen Vorschlag im Deutschen Bundestag vorlegen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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