Laumann: Bankrotterklärung der rot-grünen Arbeitsmarktpolitik
Berlin (ots)
Zu den Meldungen vom heutigen Tag, wonach der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank Weise, künftig ältere Arbeitslose in Ostdeutschland nicht mehr betreuen lassen will, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Nicht einmal zwei Monate nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform folgt die Bankrotterklärung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ziel der Bundesregierung mit Hartz IV war es, die BA für sämtliche erwerbsfähige Personen aus den früheren Systemen Arbeitslosen- und Sozialhilfe zuständig zu machen, sowie diese Menschen durch eine erheblich intensivere Betreuung zu fördern und zu fordern.
BA-Chef Weise verabschiedet sich nun von beiden Zielen. Die BA ist mit den speziellen Problemen in Ostdeutschland offenbar überfordert und Herr Weise sieht augenscheinlich keine Mittel und Wege, um den älteren Arbeitslosen in Deutschland wieder Perspektive und Chancen zu eröffnen. Denn eines ist klar: Auch in Westdeutschland gibt es Regionen, in denen die Situation für ältere Arbeitslose ähnlich dramatisch ist wie in den neuen Bundesländern.
Die BA will offenbar eine ganze Generation von Menschen aus ihren Bemühungen und aus der Arbeitsmarktpolitik ausschließen. Dies ist eine klassische Bankrotterklärung.
Im Grunde ist dies die logische Folge einer falschen Entscheidung von Minister Clement, der mit aller Gewalt die BA für die neuen Leistungen nach Hartz IV zuständig gemacht hat. Hätte er auf die Union gehört und die kommunale Ebene mit dem Arbeitslosengeld II betreut, gäbe es eine solche Meldung in den Medien mit Sicherheit nicht.
Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf an dem Ziel der besseren und intensiveren Betreuung der Arbeitslosengeld-II- Empfänger - unabhängig vom Alter und unabhängig vom Wohnort nicht gerüttelt werden. Um denjenigen Langzeitarbeitslosen, denen die Arbeitsagenturen auf absehbare Zeit keine Jobs anbieten können, die Situation zu erleichtern und ihnen wieder zu mehr Eigenständigkeit zu verhelfen, sollten die Hinzuverdienstregeln in Hartz IV angepasst werden. Vorstellbar ist ein einheitlicher Grundfreibetrag für die mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwendungen sowie ein erhöhter Freibetrag insbesondere in dem Bereich bis 400,- . Hierzu werde ich in Kürze einen Vorschlag im Deutschen Bundestag vorlegen.
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