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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Bundesregierung beim Versammlungsrecht handlungsunfähig

Berlin (ots)

Zu den Meldungen, dass die Koalitionsfraktionen den
Gesetzentwurf der Bundesregierung gestern gekippt haben, erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Die Bundesregierung ist bei der notwendigen Reform des
Versammlungsrechts handlungsunfähig. In der heutigen
Innenausschusssitzung entzieht sich der Bundesinnenminister der von
der Union verlangten Unterrichtung über den Sachstand der Pläne
betreffend das Versammlungsrecht. Ein unwürdiger Vorgang.
Das Gezerre zwischen Bundesregierung und Koalition nimmt langsam
groteske Züge an. Erst letzte Woche hatten die Minister Schily und
Zypries unter großem Schellenklirren einen Gesetzentwurf als Beginn
einer „Generalrevision des Versammlungsrechts“ vorgestellt, doch
jetzt ist es wie schon gehabt: Daraus wird nichts. Das heißt auch:
Ein angemessenes Vorgehen gegen Rechtsextreme ist bei dieser
Regierung nicht in den richtigen Händen. Wir fordern die
Bundesregierung jetzt mit allem Nachdruck auf, unserem Gesetzentwurf
zur Ausweitung des befriedeten Bezirks um den Deutschen Bundestag
(„Bannmeile“) zuzustimmen. Damit ist gesichert, dass sich beschämende
Bilder, wie die aus dem Jahre 2000, als Neo-Nazis mit
schwarz-weiß-roten Fahnen durch das Brandenburger Tor marschierten,
um gegen das geplante Holocaust-Denkmal zu demonstrieren, nicht
wiederholen. Derartige Aufmärsche am Brandenburger Tor und am
Holocaust-Denkmal etwa anlässlich des 60. Jahrestags der Befreiung
vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges müssen
zuverlässig unterbunden werden können. Dies lässt sich am schnellsten
durch eine Änderung der Gesetzes über befriedete Bezirke für
Verfassungsorgane des Bundes erreichen, indem das Holocaust- Mahnmal
in die „Bannmeile“ einbezogen und darüber hinaus der Grundsatz
festgeschrieben wird, dass Ausnahmen von dem Verbot öffentlicher
Versammlungen unter freiem Himmel und von Aufzügen innerhalb der
befriedeten Bezirke auf Antrag zugelassen werden können. Bislang
gilt, dass diese Veranstaltungen zuzulassen sind. Das erschwert das
Verbot und erleichtert z. B. den Neo-Nazis den Aufmarsch am
Brandenburger Tor und dem Holocaust-Mahnmal.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruft die anderen Fraktionen und
insbesondere SPD und Grüne auf, im Interesse des Ansehens
Deutschlands in der Welt sich diesem Gesetzentwurf nicht zu
verweigern. Das Parlament hätte damit für seinen Bereich seine
Hausaufgaben gemacht.
Gleichwohl ist es beschämend, dass es diese Bundesregierung nicht
schafft, eine umfassende Reform des geltenden Versammlungsrechts
durchzusetzen, die nicht nur unbestreitbar seit langem notwendig,
sondern mehr denn je aus Gründen der politischen Hygiene
unausweichlich ist. Der angekündigte Wegfall des Verbotsgrundes
entkernt das gesamte Vorhaben. Wir brauchen – neben der
Bannmeilenregelung - Möglichkeiten eines Verbots für:
  • rechtsextremistische Aufzüge vor Stätten, die an die Vernichtung von Juden erinnern (ortsbezogene Versammlungsbeschränkung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates).
  • Versammlungen, die nationalsozialistische oder andere Gewalt- und Willkürherrschaft oder terroristische Vereinigungen oder terroristische Straftagen im In- und Ausland in einer Weise verherrlichen oder verharmlosen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Wir fordern den Bundeskanzler auf, jetzt endlich zu handeln, damit
endlich die notwendigen Verschärfungen des Versammlungsrechts
zustande kommen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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