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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski/Sehling: Rot-Grün setzt bei der Kulturförderung Ausgrenzung der Heimatvertriebenen fort

Berlin (ots)

Nach der Schlussberatung des Antrages der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion „Das gemeinsame historische Erbe für die Zukunft
bewahren“ (Drucksache 15/2819) im Deutschen Bundestag (TOP 20)
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und
Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB,
und der zuständige Berichterstatter, Matthias Sehling MdB:
Durch die Ablehnung des Antrages der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
„Das gemeinsame historische Erbe für die Zukunft bewahren“ durch die
rot- grüne Koalition ist eine wichtige Chance verpasst worden, die
unter Rot-Grün perspektivlos gewordene Kulturarbeit nach § 96 des
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) mit einer
zukunftsgerichteten Konzeption zu versehen.
Sechs Jahre rot-grünes Wirken in diesem Aufgabenbereich des Bundes
sind vor allem durch Mittelreduzierungen gekennzeichnet wie in keinem
anderen Politikbereich. Von ursprünglich 23,5 Mio. Euro im Jahr 1999
wurde der Haushaltsansatz innerhalb von sechs Jahren auf 12,9 Mio.
Euro für das Jahr 2005 abgesenkt. Dies entspricht einer realen
Kürzung von rund 45 Prozent.
Und vier Jahre nach der von der rot-grünen Bundesregierung
beschlossenen „Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher
Kultur und Geschichte im östlichen Europa“ zeigt sich, dass die rot-
grüne Programmatik vor allem dadurch gekennzeichnet ist,
-	dass die Kultureinrichtungen der Vertriebenen und ihre
Organisationen aus der Förderung nach § 96 BVFG ausgeschlossen
werden,
-	dass das kulturelle Erbe der Heimatvertriebenen und ihrer
Heimatgebiete zunehmend in die Museen verbannt wird,
- dass die Kultur der Heimatvertriebenen nicht mehr als lebendiger
Teil der deutschen Kultur verstanden und fortentwickelt wird.
In der Konzeption der Bundesregierung vom August 2000 wird das
tatsächliche ehrenamtliche Kulturgeschehen überhaupt nicht zur
Kenntnis genommen, nicht einmal erwähnt. Dabei geht der Umfang der
ehrenamtlich geleisteten Arbeit weit über das hinaus, was Bund und
Länder offiziell über den § 96 BVFG fördern. Eine reale
Bestandsaufnahme der Kulturarbeit insgesamt wäre gerade in dieser
Hinsicht erforderlich gewesen.
Rot-Grün verzichtet auf die wesentlichen Elemente einer lebendigen
Kulturförderung, nämlich auf die Förderung der Breiten- und
Alltagskultur. Verwerflich ist, dass vor dem Hintergrund der
Osterweiterung der Europäischen Union und der damit verbundenen noch
intensiveren Zusammenarbeit mit unseren östlichen Nachbarn auf die
grenzüberschreitende Kulturarbeit ganz verzichtet wird.
Es wäre dringend notwendig, diese Politik wieder vom Kopf auf die
Füße zu stellen. Es wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, bei der
Kulturpflege nicht auf die Kompetenz derjenigen zu verzichten, die
als Betroffene den größten Beitrag in diesem Bereich leisten könnten.
Die rot-grüne Politik verstößt zudem gegen Wesen und Inhalt des §
96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz, der durch seine
Festschreibung im Einigungsvertrag ein hochrangiges Recht darstellt.
Mit der bisherigen Politik von Rot-Grün, die den § 96 BVFG in den
letzten Jahren lediglich als Verhandlungsmasse für
Haushaltsoperationen verstanden hat, muss Schluss sein.
Die heutige Abstimmung über den Antrag hat gezeigt: Es wird die
Aufgabe von CDU und CSU sein, wieder zu einer Politik in diesem
Bereich zu kommen, die Kern und Inhalt des Gesetzesauftrages des § 96
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz ist, nämlich, das
gemeinsame historische Erbe für die Zukunft zu bewahren.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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