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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Kues: Schröder muss Beck-Vorschläge zu-rückweisen

Zum 20 Punkte-Katalog der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung
zur Islamismusbekämpfung erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Beauftragte
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und
Religionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues MdB:
Es ist bezeichnend für den inneren Zustand der Bundesregierung, dass
Bundesinnenminister Schily in der Haushaltsdebatte einräumen musste,
die 20 Handlungsvorschläge der Migrationsbeauftragten der
Bundesregierung, Frau Marie-Luise Beck, vor Veröffentlichung nicht
gekannt zu haben, weshalb Schily sich davon auch sogleich
distanziert hat. Frau Becks Vorschläge werfen viele Fragen auf.
Unverständlich ist, dass die Bundesregierung die Debatte zum Anlass
nimmt, weitere Privilegierungen des Islam und der Muslime in
Deutschland einzufordern. Auf diese Weise ist die Verfassungstreue
von muslimischen Zuwanderern nicht zu erwerben. Es ist unzutreffend,
das Problem Islamismus lasse sich durch eine rechtliche
Gleichstellung des Islam mit den Christlichen Kirchen und der
israelitischen Kultusgemeinde lösen. Auch muss Frau Beck sich fragen
lassen, ob die von ihr geforderte Reform des Staatskirchenrechts das
Ziel der staatskirchenrechtliche Anerkennung des Islam hat, was die
Union entschieden ablehnt. Die Verleihung des Körperschaftsstatus
nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 Satz 2 WRV scheitert rechtlich an der
religionsbedingten Schwierigkeit der Muslime, sich in einer den
verfassungsrechtlichen Anforderungen der genannten Normen
entsprechenden Weise zu organisieren. Eine Ermäßigung der
Voraussetzungen für die Verleihung des Körperschaftsstatus unter
Hinweis auf die große Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime ist
rechtlich nicht haltbar und sachlich verfehlt. Hingegen wären mit
der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Fülle
z.T. sehr bedeutender rechtlicher Vorteile verbunden. Zu nennen sind
z. B. das Besteuerungsrecht mit Hilfe staatlicher Finanzämter (Art.
137 Abs. 6 WRV), umfangreiche Steuerprivilegien, der erweiterte
Schutz eigener Betätigung (Zeugnisverweigerungsrechte, besondere
staatliche Rücksichtnahmepflichten z. B. bei Errichtung und Betrieb
kultischer und anderer religiösen Zwecken dienender Einrichtungen),
Teilhaberechte im öffentlichen Leben (Rundfunkrecht,
Jugendfürsorge), Dienstherrenfähigkeit und Disziplinargewalt sowie
das Parochialrecht (Inanspruchnahme zuziehender Angehöriger der
Religionsgemeinschaft als Mitglied). Kann Frau Beck dies ernsthaft
wollen?
Nachdem Frau Beck ihre Vorschläge nicht einmal mit dem
Bundesinnenminister abgestimmt hat, muss jetzt der Bundeskanzler
klarstellen, ob die Bundesregierung dieses fragwürdige Konzept
mitträgt und wenn nicht, dann muss er Frau Becks Vorschläge
eindeutig zurückweisen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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