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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Regierung hat wenig Wissen über Probleme bei beruflicher Eingliederung behinderter Menschen

Berlin (ots)

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zur
beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich
beeinträchtigter und behinderter Menschen erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion nach der Zukunft der beruflichen Eingliederung
behinderter Menschen lässt zwar den guten Willen der Bundesregierung
erkennen, vor allem aber Informationsdefizite und erhebliche Mängel
in der Umsetzung.
Die Anzahl der für den Rehabilitationsbereich zuständigen
Mitarbeiter in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich im
Vergleich zum Jahr 2003 mehr als halbiert. Dies trifft sowohl auf die
Regionaldirektionen als auch auf die Zentrale der BA zu. Zudem ist
nicht bekannt, wie viele Planstellen in der Zentrale der BA auf den
Bereich Rehabilitation entfallen. Wie bei einer solch desolaten
Personalplanung sichergestellt werden soll, dass behinderte Menschen
weiterhin adäquate Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung
erhalten, bleibt schleierhaft. Denn der Bereich der Rehabilitation
ist ein Spezialgebiet, das nicht ohne weiteres von anderen Bereichen
mit bearbeitet werden kann.
Weiterhin wird nicht klar, wie das Bundesgesundheitsministerium
durch die Fachaufsicht über die BA darauf hinwirkt, dass die
Ansprüche behinderter Menschen adäquat berücksichtigt werden. Die in
der Anfrage angesprochenen Probleme der regional unterschiedlichen
Bewilligungspraxis bei Eingliederungsmaßnahmen und die Problematik,
dass vielerorts die Rechtsansprüche Behinderter auf berufliche
Rehabilitation nur noch zögernd erfüllt werden, sind dem Ministerium
nicht bekannt. Es geht vielmehr davon aus, dass die Agenturen für
Arbeit ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen, ohne dies überzeugend
untermauern zu können.
Fraglich bleibt auch, wie die Bedürfnisse stark lernbehinderter
Jugendlicher im Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
zukünftig berücksichtigt werden sollen. Es bleibt zu befürchten, dass
diese besonders betroffenen Jugendlichen durch das Raster der
vorgeschalteten Eignungsanalyse fallen und so perspektivlos bleiben.
Die Bundesregierung kann auf diese Frage keine überzeugende Antwort
geben.
Bedenklich stimmt, dass die Anzahl der bewilligten Maßnahmen, die
zu einem qualifizierten Abschluss führen, bei allen Trägern seit 2002
rückläufig waren. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage ist es gerade
wichtig, benachteiligten Menschen eine hochwertige Ausbildung zu
ermöglichen, damit sie im Konkurrenzkampf um Arbeitsstellen möglichst
gute Startvoraussetzungen haben.
Zu den Integrationserfolgen behinderter Menschen nach
Rehabilitationsmaßnahmen verfügt die BA über keine empirisch
gesicherten Daten. Wie soll aber ohne solche Informationen die
Effektivität und Sinnhaftigkeit von Maßnahmen beurteilt werden? Die
Bundesregierung betont selber, dass ein wirtschaftlicher und
sparsamer Umgang mit den vorhandenen Mitteln betrieben werden muss.
Nachhaltig wirtschaftlich kann aber nur die Förderung von Maßnahmen
sein, die in höchstmöglichem Maße zur Vermittlung auf den
Arbeitsmarkt führen.
Eine engagierte Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit
gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung muss sich mit den
Realitäten auseinandersetzen, mit denen die Menschen konfrontiert
sind. Das Engagement darf sich nicht in der Durchführung von
Kampagnen erschöpfen. Das Programm „50.000 Jobs für
Schwerbehinderte“, das von 2000 bis Ende 2002 lief, war ein
gigantisches Strohfeuer, das keine nachhaltigen Erfolge verzeichnen
konnte.
Die Antwort der Bundesregierung im Volltext wird auf Nachfrage
gerne zur Verfügung gestellt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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