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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Fuchs: Weniger Bürokratie für mehr Arbeit

Berlin (ots)

Zu dem neuen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
zum Bürokratieabbau erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Innen,
Hartmut Koschyk MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
„Bürokratieabbau“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs
MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen weiteren Vorstoß zum
Bürokratieabbau vorgenommen. Um bessere Rahmenbedingungen für Arbeit
in Deutschland zu erzeugen, fordert die Unionsfraktion die sofortige
Umsetzung einzelner ausgewählter Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Dadurch allein wäre bereits viel gewonnen. Deutschland muss wieder
wettbewerbsfähiger werden.
Es geht um folgende Maßnahmen: Doppel- und
Mehrfachbetriebsprüfungen sind abzuschaffen. Stattdessen soll der
Gesetzgeber die Prüfzuständigkeiten in den einzelnen Gesetzen auf
eine amtliche Stelle übertragen oder aber die jeweils zuständige
Stelle verpflichten, ihre Prüfungen mit den jeweils anderen Stellen
zu koordinieren. Doppelprüfungen hemmen Unternehmer durch Kosten,
Ärger und personellen Mehraufwand, Mitarbeiter werden für
unternehmensfremde Aufgaben gebunden. Diese Praxis ist nicht länger
haltbar.
Statistiken hat in Zukunft derjenige zu zahlen, der sie auch
bestellt. Dahinter steht die Forderung, Ausweitungen von
Statistikanforderungen zu Lasten des jeweils federführenden Ressorts
gehen zu lassen. Dieses Prinzip der Ressortdeckung wird in Bayern
bereits seit diesem Jahr erprobt.
Keine Ausbildungsplatzabgabe, das
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz als bundeseinheitliches
Recht sowie die kritische Überprüfung aller Verbandsklagerechte
sollen ebenfalls dem Bürokratieabbau zum Durchbruch verhelfen.
Die Forderungen zur Arbeitsmarktderegulierung bezwecken den Abbau
der lähmenden Regelungsdichte auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Mittlerweile ist hier von ‚Markt’ keine Rede mehr. Daher sind
Schwellenwerte zu vereinfachen, alle Arbeitsgesetze in einem
Gesetzbuch zusammenzufassen, Auszubildende aus der
Schwellenwertberechnung herauszunehmen, arbeitsschutzrechtliche
Einzelregelungen zu durchforsten sowie die Anwendung des
Kündigungsschutzgesetzes bei Neueinstellungen erst ab einer
Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern notwendig.
Seit dem im November 2002 angekündigten Masterplan hat die
Bundesregierung außer wenigen Marginalien noch nichts Grundlegendes
beschlossen, um ernsthaft die Bürokratiefessel zu durchschlagen. Die
Union fordert die Bundesregierung daher auf, die vorgelegten
Vorschläge ernsthaft und kooperativ umzusetzen. Statt ständiger
Ankündigungen müssen endlich Taten folgen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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