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Böhmer: Ethikrat bleibt auch beim Biopatentschutz klare Antwort schuldig

Berlin (ots)

Zur heutigen Stellungnahme des Nationalen
Ethikrates zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen erklärt
die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Bis zum Jahr 2000 hätte die Umsetzung der europäischen
Biopatentrichtlinie in deutsches Recht erfolgen müssen. Für die
unternehmensschädliche Verschleppung ist die Bundesregierung allein
verantwortlich. Sie darf die heutige Veröffentlichung des Ethikrates
keinesfalls zum Anlass nehmen, die dringend notwendige
Fortentwicklung des Patentrechtes noch weiter zu verzögern. Die
Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Patentierung
biotechnologischer Erfindungen stiftet eher Verwirrung und ist daher
verzichtbar. Im Ergebnis bedient der Ethikrat die Erwartungen seines
Auftragsgebers, indem er vorschlägt, auf eine gesetzliche Begrenzung
des Patentschutzes zu verzichten.
Dies ist jedoch der falsche Weg! Der Gesetzgeber muss selbst die
Reichweite des Patentschutzes bestimmen. Die CDU/CSU-Fraktion hat in
ihrem Antrag 15/1024 ein funktionsbeschränktes Stoffpatent
vorgeschlagen. Es schützt genau das, was patentiert werden soll und
geschützt werden muss: Die gentechnische Anleitung, um im
menschlichen Organismus eine ganz bestimmte Wirkung zu erzielen.
Technische Anleitung und konkrete Wirkung gehören zusammen. Deshalb
begrenzen wir in unserem Gesetzesentwurf – ausschließlich bei der
menschlichen Gensequenz – den Stoffschutz auf eine konkrete
gewerbliche Anwendbarkeit.
Die Funktionsbegrenzung des Stoffschutzes vermeidet
Überbelohnungen und sichert damit die Chance gerade kleiner und
mittlerer Unternehmen auf Erstpatente.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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