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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl: Rot/Grün streitet über Jobwirkungen Erneuerbarer Energien

Berlin (ots)

Anlässlich der Weigerung der Bundesregierung die
Kleine Anfrage „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau der
Erneuerbaren Energien“ (BT-Drucks.: 15/3518) zu beantworten, erklärt
die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dagmar G. Wöhrl MdB:
Die Bundesregierung behauptet immer wieder, dass im Bereich der
Erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren ein starker Zuwachs an
neuen Arbeitsplätzen entstehe. Sie ist aber offensichtlich nicht in
der Lage, die tatsächlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
darzustellen.
Eine entsprechende Kleine Anfrage („Beschäftigungswirkungen durch
den Ausbau der Erneuerbaren Energien“, BT-Drucks.: 15/3518) vom
1.Juli 2004 hat die Bundesregierung bis heute nicht beantwortet,
obwohl sie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dazu
eigentlich innerhalb von zwei Wochen verpflichtet gewesen wäre.
Zweimal wurde um Fristverlängerung gebeten, zuletzt bis zum 25.
August 2004. Auch diese selbst gesetzte Frist wurde nicht
eingehalten. Hier werden Parlamentsrechte mit Füßen getreten. Das
Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium streiten sich bei
der Formulierung der Antwort. Offensichtlich ist sich die
Bundesregierung noch immer nicht einig, ob die Förderung Erneuerbarer
Energien positive oder negative Beschäftigungswirkungen hat.
Während das Umweltministerium bis zum Jahr 2020 mit einem
Beschäftigungseffekt von rund 400 000 Arbeitsplätzen rechnet, wird
dies im Wirtschaftsministerium bestritten. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit hat in einer Unterrichtung an den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit im Juni 2004 nüchtern festgestellt, dass drei
verschiedene neuere wissenschaftliche Gutachten, die zum Teil auch
von der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden sind, zu dem
Ergebnis kommen, dass die langfristigen Beschäftigungseffekte des
Ausbaus der Erneuerbaren Energien gesamtwirtschaftlich marginal bis
deutlich negativ sind.
So kommt das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in der
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
erstellten Studie „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau
Erneuerbarer Energien“ (September 2003) zu dem Ergebnis, dass die
Förderung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2010 zu keiner spürbaren
Entlastung des Arbeitsmarktes beiträgt. Nach einer
Simulationsrechnung werden die Netto-Beschäftigungseffekte zu Beginn
der Förderung – einhergehend mit dem Investitionsanstieg beim Ausbau
erneuerbarer Energien – mit 13 000 zusätzlich Beschäftigten
ermittelt, im weiteren Verlauf sinken die Beschäftigtenzahlen ins
negative und steigen erst 2010 wieder auf etwa 7 000 Beschäftigte an.
Eine Zahl die weit von 400.000 entfernt ist.
Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich klar und deutlich zu
den Auswirkungen der Förderung der Erneuerbaren Energien auf den
Arbeitsmarkt Stellung zu nehmen und dabei die eigenen Gutachten auch
zu beachten. Allein die zwei vom Bundeswirtschaftsministerium in
Auftrag gegeben Gutachten hatten ein Auftragsvolumen von 225.000
Euro.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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