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Austermann: Beim „gläsernen Vorstandschef“ hat die Bundesregierung Nachholbedarf

Berlin (ots)

Zu den Plänen der Bundesregierung, bei den Bezügen
der Vorstände großer Unternehmen für mehr Transparenz zu sorgen,
erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dietrich Austermann MdB:
Die Bundesregierung möchte nach den Worten der
Bundesjustizministerin deutsche Manager veranlassen, ihre
Einkommensverhältnisse offen zu legen. Dieser Wunsch wäre
glaubwürdig, wenn die Regierung in Bezug auf ihre eigenen
Unternehmen, Anstalten, Inhouse-Gesellschaften und Beteiligungen
hinsichtlich der Bezüge von deren Vorständen und Geschäftsführern mit
gutem Beispiel voranginge.
Insoweit weigert sich die Bundesregierung jedoch, Auskunft über
Grundbezüge, Tantiemen, Erfolgshonorare, Aufsichts-ratsvergütungen
und Zuschläge zu geben. Auch die Höhe der Abfindungen bei vorzeitigem
Ausschneiden wird als Betriebsgeheimnis behandelt und unter
Datenschutz gestellt. Oftmals wurde in den letzten Jahren sogar die
Prüfung der bundeseigenen Unternehmen durch den Bundesrechnungshof
verweigert, was eindeutig rechtswidrig ist.
Auf die Informationen, die die Bundesregierung verweigert, hat das
Parlament einen Anspruch. Immerhin verfügt sie bei der Zustimmung zu
den Bezügen oft über Steuergeld. Das Haushaltshandel der Regierung
unterliegt nach dem Grundgesetz zweifellos der Parlamentskontrolle.
Bevor die Bundesregierung nicht im eigenen Bereich für „gläserne
Geschäftsführer“ sorgt, steht ihr Anspruch auf Transparenz in der
Wirtschaft. moralisch auf tönernen Füßen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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