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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Neumann/Kauder: Schutz der Privatsphäre verbessert – Interesse der Presse nicht ausreichend berücksichtigt

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des
Strafrechtsänderungsgesetzes zum § 201 a StGB erklären der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, Bernd Neumann MdB,
und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Rechtsausschuss, Siegfried Kauder MdB:
Der Deutsche Bundestag hat jetzt mit einem von allen Fraktionen
getragenen Gesetz den Schutz der Privatsphäre verbessert. Es galt
eine Lücke im strafrechtlichen Persönlichkeitsschutz zu schließen,
weil die technische Fortentwicklung von Bildaufnahmegeräten ein
Ausspähen des persönlichen Lebensbereichs verstärkt und auf
unauffällige Weise ermöglicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte
einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Schutz vor unbefugten
Bildaufnahmen über den häuslichen Bereich hinaus vorsah. Unfallopfer
oder Opfer von Straftaten, die im öffentlichen Raum um ihr Leben
ringen, sollten nicht Objekt allgemeiner Neugier sein. Rot/Grün
wollte allerdings den Schutzbereich im Wesentlichen auf die Wohnung
beschränkt wissen.
Doch nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sondern auch die
Freiheit der Presse in Recherche und Bildberichterstattung ist ein
hohes, grundgesetzlich geschütztes Gut. Nach Auffassung der CDU/CSU-
Fraktion sollte auch zukünftig sichergestellt werden, dass
Bildjournalismus mit versteckter Kamera ausnahmsweise möglich und
zulässig bleibt, um schwere Missstände und Straftaten aufzudecken.
Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion, nach dem Taten dann
nicht rechtswidrig sind, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter
öffentlicher Interessen begangen werden, wurde im Ausschuss für
Kultur und Medien von Rot/Grün abgelehnt. Die Presse bewegt sich also
künftig dort, wo sie in den geschützten Privatbereich
hineinfotografiert, auf außerordentlich dünnem Eis.
Allerdings konnte die CDU/CSU-Fraktion durchsetzen, dass die
Weitergabe intimer Fotos an Dritte ohne Genehmigung der abgebildeten
Person jetzt strafbar ist. Insbesondere Frauen werden von dieser
Strafvorschrift profitieren.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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