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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Paziorek/Dött: TEHG nicht beratungsfähig

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz (TEHG) des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit des Bundestages erklären der umweltpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und
die zuständige Berichterstatterin, Marie-Luise Dött MdB:
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist ohne den
Nationalen Allokationsplan und das Gesetz zum Nationalen
Allokationsplan (NAPG) ein reines Verfahrensgesetz ohne Inhalt. Das
TEHG selbst wurde wegen seiner mangelhaften Einordnung in das
Umweltrecht kritisiert. Dies ist das Ergebnis der heutigen Anhörung
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die
Vorgehensweise des Bundesumweltministers, den Entwurf zum Nationalen
Allokationsplan vor der Beratung im Parlament nach Brüssel zu
übersenden, ist völlig inakzeptabel, denn sie läuft auf eine
Entmachtung des Parlaments hinaus.
Die Auffassung der Union, dass TEHG, NAPG und Nationaler
Allokationsplan inhaltlich eng miteinander verknüpft sind und nicht
losgelöst voneinander behandelt werden können, wurde bestätigt.
Der Emissionshandel ist grundsätzlich zu begrüßen. Er ist aber
kein Königsweg, wenn die klimapolitischen Schwerpunkte im Nationalen
Allokationsplan falsch gesetzt werden. Eine Beurteilung der Umsetzung
des Emissionshandels ist nach dieser Anhörung nicht möglich. Das
Verhältnis zu bereits bestehenden Regelungen, wie z.B. der Ökosteuer
oder dem EEG, sind inhaltlich nicht geklärt.
Die Zeit drängt, denn der Nationale Allokationsplan muss bereits
Ende März der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Darin werden
die entscheidenden Punkte zur Umsetzung des Emissionshandels
geregelt, wie die Ausgestaltung der Zuteilung der Emissionsrechte.
Der Bundesumweltminister hat den Nationalen Allokationsplan bisher
noch nicht vorlegen können.
Mit der Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland steht eine
der wichtigsten umwelt- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen der
vergangenen Jahre an. Die Umsetzung muss deshalb sehr sorgfältig und
im Einvernehmen mit der deutschen Wirtschaft erfolgen. Ein weiteres
Chaos wie beim Dosenpfand oder der Autobahnmaut kann sich der
Wirtschaftsstandort Deutschland nicht leisten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert den Bundesumweltminister
auf, den Nationalen Allokationsplan endlich vorzulegen und das
Parlament und die Öffentlichkeit ausführlich zu informieren.
Von großer Bedeutung für das weitere Verfahren zum TEHG ist die
Beantwortung der Frage der Zustimmungspflichtigkeit durch den
Bundesrat. Hier hat die Anhörung große Zweifel zur Rechtsauffassung
der Bundesregierung ergeben, wonach der Bundesrat nur ein
Einspruchsrecht habe. Auch hier wurde die Position der Union
bestätigt. Nach Ansicht der Union kann das TEHG nur mit Zustimmung
des Bundesrates in Kraft treten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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