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Götz: Vereinfachung des Baugesetzbuchs darf kein Lippenbekenntnis bleiben

Berlin (ots)

Zur ersten Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des
Baugesetzbuches an EU- Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau
– EAG Bau) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Trotz vieler positiver Neuaufnahmen wie dem Baurecht auf Zeit
stehen im Gesetzesentwurf unserem Ziel der Deregulierung,
Verfahrensbeschleunigung und des Bürokratieabbaus noch einige Punkte
deutlich entgegen:
§35 Abs. 6 BauGB hat sich in kleinen Kommunen als einfaches und
vorsorgend gesetztes Instrument hervorragend bewährt. Für ein
Streichen besteht kein Anlass.
Eine Verschlankung des Gesetzes macht an ganz anderen Stellen
Sinn: Nach dem Grundsatz der Genehmigung aus einer Hand könnten z.B.
die Baugenehmigung und die Sanierungsgenehmigung zusammengefasst
werden. Fraglich ist weiterhin, ob im Sanierungsgebiet wirklich alle
im Gesetz genannten Maßnahmen genehmigungspflichtig sind. Auch hier
gibt es Potentiale für Deregulierung. So ist die Teilungsnehmigung
für Grundstücksteilungen in Frage zu stellen.
Bei einer Umweltprüfung müsste laut Entwurf in Zukunft die
Gemeinde auch untersuchen, was mit einer Wiese, auf der ein Baugebiet
entstehen soll, passiert, selbst wenn das geplante Baugebiet
letztlich gar nicht ausgewiesen wird. Solch unnötigen Planungsaufwand
für Biotope müssen wir den Kommunen nicht aufbürden! Mit der
Gesetztesnovellierung soll ein normales Förderprogramm im
Gesetztestext verankert werden. Wir unterstützen ein modernes
Städtebaurecht, ob deshalb jedoch ein dem Wandel unterworfenes
Programm wie die „Soziale Stadt“ in Gesetzesform zementiert werden
muss und damit keineswegs zur Straffung des Gesetzes beiträgt, ist
zumindest zu hinterfragen.
Grundsätzlich hat die Novellierung des BauGB zwar die richte
Richtung eingeschlagen, doch wird sich die CDU/CSU in den
Ausschussberatungen deutlich für weitere Vereinfachungen einsetzen,
um Prüfungen zu verhindern, die über das geforderte EU-Maß
hinausgehen und damit die Kommunen unnötig finanziell belasten!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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