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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Gemeinsame Bildungsplanung in der Bund-Länder-Kommission ist überflüssig und kann entfallen

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über
die Fortsetzung einer gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und
Ländern in der Bund- Länder-Kommission (BLK) erklärt der Obmann der
CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion für Bildungs- und Forschungspolitik,
Thomas Rachel MdB:
Eine rechtliche Verpflichtung zur Bildungsplanung durch das
Grundgesetz gibt es nicht. Erst recht existiert kein grundgesetzlich
verpflichtender Auftrag zu einer gemeinsamen Bildungsplanung zwischen
Bund und Ländern in der Bund-Länder-Kommission. Grundlage für dieses
Gremium ist der 1969 in das Grundgesetz eingefügte Artikel 91 b GG.
Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung: Bund und Länder sind zur
Kooperation auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen befugt, aber
eben nicht verpflichtet. Art. 91 b GG stellt klar, dass eine
gemeinsame Bildungsplanung mit der bundesstaatlichen Kompetenzordnung
prinzipiell vereinbar ist - allerdings auch nicht mehr. Eine
Verfassungsgarantie für die Bildungsplanung besteht nicht.
Die Aufregung, die bei Rot-Grün und der FDP herrscht, hat seine
Ursache in einem Beschluss der Ministerpräsidenten aller 16 Länder.
Diese beschlossen am 27. März 2003: „Die Gemeinschaftsaufgabe
Bildungsplanung soll abgeschafft werden, wobei eine Koordinierung
unter den Ländern sicher zu stellen ist. ... Die Forschungsförderung
ist auch in Zukunft als Mischfinanzierung fortzuführen." Die
Bildungsplanung ist in der bisherigen Form nicht zwingend notwendig,
um im Bildungsbereich gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.
Ganz konkret zeigt sich das im Bereich der nationalen
Bildungsstandards.
Es ist gerade der Initiative der unionsgeführten Länder in der
Kultusministerkonferenz zu verdanken, dass es zu einer Einigung über
die Einführung gemeinsamer Bildungsstandards gekommen ist. Die KMK
ist viel weiter als der Bund. Im Dezember werden die Standards für
den Mittleren Schulabschluss in Deutsch, Mathematik und erster
Fremdsprache von der Kultusministerkonferenz verabschiedet. Zur
Überprüfung der Einhaltung der Standards wird die KMK eine
unabhängige wissenschaftliche Einrichtung aufbauen. Dies ist ein
gutes Beispiel für bundesweit wirkende Innovationen bei
gleichzeitigem Erhalt der Hoheit der Länder.
Die bisherige gemeinsame Bildungsplanung zwischen Bund und
Ländern, die vor allem abgestimmte Modellprojekte beinhaltet, kann
entfallen. Schon heute spielt sie nur eine untergeordnete Rolle.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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