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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Bundesregierung muss rechtliche Unklarheiten bei GSG 9-Einsatz im Irak unverzüglich beseitigen

Berlin (ots)

Zu den widersprüchlichen Angaben der
Bundesregierung über die recht- liche Grundlage des Einsatzes von
GSG-9-Beamten im Irak erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB sowie die zuständigen
Berichterstatter Dr. Ole Schrö-der MdB, Günter Baumann MdB und Ralf
Göbel MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion hat heute im Innenausschuss gegen erheblichen
Widerstand der rot-grünen Koalitionsabgeord-neten durchgesetzt, dass
die Bundesregierung Auskunft über die rechtlichen Grundlagen des
Einsatzes von Ange-hörigen der GSG 9 im Irak erteilt. Über „die
beabsichtigte Verwendung“ des BGS im Ausland ist der Deutsche
Bundestag zu unterrichten, was beim Ein-satz bislang nicht geschehen
ist.
Hierzu hat die Bundesregierung durch den Parlamentari-schen
Staatssekretär Rudolf Körper mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung
die zusätzlich zur Sicherung des Erkun-dungstermins des Technischen
Hilfswerks (THW) im Irak eingesetzten GSG 9-Angehörigen nach § 9 Satz
1 Abs. 2 des BGS-Gesetzes tätig sind, wonach der BGS das Aus- wärtige
Amt bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz deutscher
Auslandsvertretzungen unterstützt.
Im Innenausschuss des Bundestages hat Staatssekretär Körper aber
heute deutlich gemacht, dass das THW-Erkundungsteam jetzt nicht mehr
auf dem Gelände der deutschen Botschaft, sondern in neuen
Räumlichkeiten außerhalb des Geländes der deutschen Botschaft
unterge-bracht ist. Auch hat Bundesinnenminister Schily mehrfach
öffentlich gesagt, dass der Einsatz der GSG 9-Angehörigen im Irak
„zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und
Leben im Ausland“ erfolge.
Ein solcher Einsatz basiert aber auf einer völlig anderen in § 8
des BGS-Gesetzes niedergelegten Rechtsgrundlage, wonach die
Bundesregierung schon vor der beabsichtigten Verwendung des BGS im
Ausland den Deutschen Bundes-tag unterrichten muss (§ 8 Abs. 1).
Diese Unterrichtung ist jedoch bis heute offiziell nicht er-folgt.
Deshalb muss die Bundesregierung die rechtlichen Unklar-heiten über
den Einsatz von BGS-Angehörigen im Irak un-verzüglich beseitigen.
Wenn es hier rechtliche Grauzonen gibt, muss auch eine gesetzliche
Klarstellung im BGS-Gesetz erfolgen.
Genauso dringend ist in diesem Zusammenhang die an-gemessene
finanzielle Entschädigung der GSG 9-Angehörigen bei
Auslandseinsätzen. Es kann nicht sein, dass die Zahlung von
Auslandsdienstbezügen durch die sehr kurze Gestaltung der
Auslandsaufenthalte vermieden wird. Ein solch falsch verstandener
Sparwille zu Lasten der Beamten wird den Gefahren des
Auslandseinsatzes sicher nicht gerecht und wirkt sich negativ auf die
Motivation der Beamten aus.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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