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Kfz-Versicherungen: Zeit zum Wechseln
ADAC-Tipp kann Sparen helfen

München (ots)

Jeweils einen Monat vor Ende des
Versicherungsjahres kann die Autoversicherung regulär gekündigt
werden. Weil die meisten Verträge vom 1. Ja-nuar bis 31. Dezember
laufen, ist in diesem Jahr der 2. Dezember für "Wechselwillige" ein
wichtiges Datum. Spätestens bis zu diesem Tag muss das
Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen
sein. Eigentlich würde der Kündigungstermin auf den 30. November
fallen, da dieser Tag aber ein Samstag ist, verlängert sich die Frist
bis Montag, den 2. Dezember. Der ADAC rät, das Kündigungsschreiben am
besten per Einschreiben/Rückschein abzuschicken.
Unabhängig davon hat ein Kraftfahrer immer dann ein
außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie
erhöht. Dabei spielt der Prozentsatz der Erhöhung keine Rolle. Die
Versicherung ist verpflichtet, die Prämienänderung mindestens einen
Monat vor Inkrafttreten mitzuteilen. In solchen Fällen reicht es,
wenn das Kündigungsschreiben am letzten Tag vor wirksam werden der
Erhöhung beim Versicherer eingeht. Der Versicherungsnehmer braucht
unter diesen Umständen also die reguläre Kündigungsfrist von einem
Monat nicht einzuhalten. Auf das Recht zur außerge-wöhnlichen
Kündigung muss ihn der Versicherer hinweisen.
Eine weitere Möglichkeit zum Versicherungswechsel bietet sich nach
einem Schadenfall. Hier haben beide Seiten ein außerordentliches
Kündigungs-recht. Allerdings: Steigt der Versicherungsnehmer aus dem
Vertrag aus, wird die restliche Jahresprämie nicht erstattet. Einen
solchen Schritt sollte man sich deshalb nach Meinung des ADAC genau
überlegen und mit der Kündigung eventuell bis zum Ende des
Versicherungsjahres warten. In jedem Fall sollte der wechselwillige
Kunde zunächst die Angebote anderer Versicherungen vergleichen und
prüfen, ob diese ihm den gleichen Versicherungsschutz und die
gleichen Konditionen bieten. Sonderrabatte müssen beispielsweise vom
neuen Versicherer nicht zugestanden werden.
Wer sein Fahrzeug verkauft, kann den Versicherungsvertrag hingegen
nicht kündigen. Dieses Recht steht nur dem Käufer und der
Versicherungsgesellschaft zu. Das Risiko für den Verkäufer: Bis zum
Ummelden des Fahrzeugs haftet er zusammen mit dem Käufer als
Gesamtschuldner für die Prämie. Deswegen ist es wichtig, beim Käufer
darauf zu dringen, dass er das Fahrzeug so schnell wie möglich
ummeldet. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann vom Käufer eine
Kaution in Höhe des restlichen Versicherungs und Steuerwerts
verlangen. Unangehme Überraschungen lassen sich auch vermeiden, wenn
das Fahrzeug vor dem Verkauf vorrübergehend stillgelegt wird oder
Käufer und Verkäufer es gemeinsam bei der Zulassungsstelle ummelden.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801
Maximilian.Maurer@adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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