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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gewalt/Lüdemann: Integrationsmodell der Bundesregierung völlig unzureichend

Berlin (ots)

Anläßlich der Innensprecherkonferenz der
Unionsfraktionen von Bund und Ländern erklären der Koordinatator der
Konferenz und zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Inneres
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Roland Gewalt MdB und der
innenpolitische Spre- cher der Hamburger Bürgerschaft Carsten
Lüdemann MdHB: Der Entwurf der Niedersächsischen Landesregierung für
ein Integrationsförderungsgesetz setzt die notwendigen Akzente für
eine durchgreifende Verbesserung der Integration von Ausländern in
der Bundesrepublik. Er wird dort konkret, wo der Entwurf des
Rot-Grünen Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes Fragen offen läßt:
- Für die Sprachkurse sind konkrete Stundenzahlen (insgesamt 930
Stunden) vorgesehen. - Alphabetisierungskurse sollen da, wo es
notwendig ist, die Basis des Sprachunterrichtes sein. - Kultur und
Geschichte werden mit 30 Unterrichts-stunden abgedeckt. - Im
Gegensatz zum Rot-Grünen Integrationsmodell werden nicht nur der
begrenzte Kreis der Zuwan-derer, sondern auch die bereits rechtmäßig
in Deutschland lebenden Ausländer erfaßt. - Dem Gesetzesentwurf aus
Niedersachsen liegen auch konkrete Berechnungen über die Kosten
zugrunde. Es ist im Gegensatz zum Rot- Grünen Gesetzesentwurf auch
eine finanzielle Beteiligung der Teilnehmer entsprechend ihren
Möglichkeiten vorgesehen. - Die Verletzung der Teilnahmeverpflichtung
bleibt im Vergleich zu Rot-Grün nicht folgenlos. Unter anderem kann
die Aufenthaltsgenehmigung bei schuldhaftem Fernbleiben versagt
werden.
Deutschland hat keinen Mangel an Zuwanderung, aber einen Mangel an
Integration. Die klaren Aussagen, die der nieder-sächsische
Gesetzesentwurf trifft, stellen ein Konzept dar, das ohne langwierige
Regelung eines Durchführungsverfahrens schnell umgesetzt werden kann.
Die unbestimmten und in jede Richtung interpretierbaren Regelungen
des Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes der Bundesregegierung
stellen hierzu einen negativen Kontrast dar. Besonders prekär ist,
daß Rot-Grün nichts über die Größenordnung der anfallenden Kosten
sagt und die Länder massiv finanziell belasten will. Die
Integrationsleistungen und – angebote müssen zwar in den Kommu-nen
erbracht werden, dies darf aber nicht bedeuten, dass sie mit den
hierbei anfallenden Kosten belastet werden.
Wenn der Bund Rechtsansprüche auf die Teilnahme an Sprach- und
Integrationsleistungen gewährt, dann muß er auch die Kosten tragen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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