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Meister: Das Kleinunternehmerförderungsgesetz - Ein Erfolg für die Union

Berlin (ots)

Anlässlich der Beratung im Vermittlungsausschuss am
2. Juli 2003 zum Kleinunternehmerförderungsgesetzes erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael
Meister MdB:
Die Union hat sich am 2. Juli 2003 im Vermittlungsausschuss
erfolgreich für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für die
Verbriefung von Kreditforderungen der Banken und Sparkassen und den
Abbau bzw. die Vermeidung bürokratischer Hindernisse eingesetzt.
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen fällt
mit Wirkung vom 1. Januar 2003 weg, wenn alleiniger Geschäftszweck
des Gewerbetreibenden der Erwerb von Kreditforderungen und die
Ausgabe von Schuldtiteln zu deren Finanzierung ist (sog.
Asset-Backed- Securities-Transaktionen). Durch die Beseitigung dieser
gewerbesteuerlichen Belastung wird sich die Verbriefung von
Forderungen auch in Deutschland zu einem effizienten
Finanzierungsinstrument entfalten können. Diese Komplettierung der
gängigen Kapitalmarktinstrumente wird den Finanzplatz Deutschland
stärken und die Finanzierung der deutschen Wirtschaft – insbesondere
des Mittelstands – erleichtern.
Die Grenzen, die die Buchführungspflicht begründen, werden
deutlich angehoben. Danach sind gewerbliche Unternehmen und Land- und
Forstwirte erst buchführungspflichtig, wenn der Umsatz mehr als
350.000 Euro, die Wirtschaftswertgrenze mehr als 25.000 Euro oder der
Gewinn mehr als 30.000 Euro beträgt. Damit kann in vielen Fällen die
kosten- und personalintensive Buchführung entfallen. Weitergehenden
Anträgen der Union haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen leider
verschlossen.
Den von der Bundesregierung vorgeschlagenen pauschalierten
Betriebsausgabenabzug von 50% der Betriebseinnahmen samt
Gewerbesteuerbefreiung haben SPD und Bündnis90/Die Grünen im
Vermittlungsausschuss fallen lassen. Diese Regelung hätte bei den
Bürgern falsche Erwartungen geweckt. Suggerierte sie doch, man könne
seinen sicheren Arbeitsplatz aufgeben und sich zu „günstigen
steuerlichen Konditionen“ selbständig machen. Die Voraussetzungen
wären aber so restriktiv gewesen, dass kaum ein Unternehmer von
dieser Regelung profitiert hätte. Ein pauschalierter
Betriebsausgabenabzug von 50% der Betriebseinnahmen wäre nur für
Unternehmen sinnvoll gewesen, die eine Umsatzrendite von mehr als 50%
aufweisen. Eine solche Umsatzrendite wird in kaum einer Branche
erreicht. Darüber hinaus hätte jede weitere steuerliche
Differenzierung – mit der Betriebsausgabenpauschalierung gäbe es vier
statt ursprünglich zwei Gewinnermittlungsarten – zu mehr Bürokratie
und weniger Transparenz im Steuerrecht geführt. Mehr als zweifelhaft
war auch die von der Bundesregierung nachgeschobene Annahme, mit
dieser Regelung könne die Schattenwirtschaft bekämpft werden. Aus
diesen Gründen und angesichts eines bereits bestehenden Freibetrages
von 24.500 Euro hätte die mit der Betriebsausgabenpauschalierung
verbundene Gewerbesteuerbefreiung ebenfalls viel zu kurz gegriffen.
Nicht nur Kleinunternehmer müssen von der Gewerbesteuer entlastet
werden, sondern alle Unternehmen in Deutschland.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das
Kleinunternehmerförderungsgesetz schon durch den Titel zu hohe
Erwartungen geweckt hat. Für Existenzgründer und Kleinunternehmer
muss sicherlich ein wesentlich vereinfachtes und verständliches
Steuerrecht geschaffen werden. Jedoch gibt es keinen Grund,
Mittelständler, Selbständige, Arbeitnehmer und andere
Steuerpflichtige von diesem richtigen Ziel auszuschließen.
Deutschland braucht ein einfaches und transparentes Steuerrecht,
das durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei
gleichzeitiger Senkung der Steuersätze erreicht werden kann. Denn
weniger Belastung und mehr Transparenz für alle Bürger und
Unternehmen stärken das wirtschaftliche Wachstum und schaffen neue
Beschäftigung.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
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