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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach/Koschyk/Gewalt: CDU/CSU-Innenpolitiker geschlossen gegen rot-grünes Zuwanderungserweiterungsgesetz

Berlin (ots)

Anlässlich der Innensprecherkonferenz der
Unionsfraktionen von Bund und Ländern am 28./29. März 2003 in
Saarbrücken erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang
Bosbach MdB, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, sowie der
Koordinator der Innensprecherkonferenz, Roland Gewalt MdB:
Durch das Beharren von Rot-Grün auf ihrem alten vom Bundesrat
abgelehnten Gesetzentwurf hat die Bundesregierung einmal mehr
gezeigt, dass sie an schnellen und den Interessen unseres Landes
dienenden Lösungen in den Bereichen Zuwanderung und Integration nicht
interessiert ist. Deutschland braucht dringend ein neues
Zuwanderungs- und Integrationsgesetz, das den Zuzug von Ausländern
aus Nicht-EU- Staaten begrenzt und die Voraussetzungen für eine
bessere Integration der dauerhaft und rechtmäßig hier lebenden
Ausländer schafft. Dieses Ziel darf auch nicht über EU-Regelungen
durch die Hintertür unterlaufen werden. Mit der unveränderten
Einbringung des gescheiterten Zuwanderungsgesetzes schiebt Otto
Schily eine Einigung jedoch auf die lange Bank.
Der Gesetzentwurf spricht im allgemeinen Teil von „Begrenzung und
Steuerung“, in den einzelnen Vorschriften des Gesetzes wird jedoch
die Ausweitung der ohnehin großen Zuwanderung nach Deutschland
vorprogrammiert. Deshalb wird es nicht ausreichen, an einigen wenigen
Punkten den rot-grünen Gesetzentwurf zu korrigieren. Vielmehr müssen
insbesondere die bislang in alle Richtungen interpretierbaren
Regelungsvorschläge von Rot-Grün zielgenau auf eine
Zuwanderungsbegrenzung hin konkretisiert werden. Anderenfalls steht
zu befürchten, dass das Zuwanderungsgesetz von rot-rot oder rot-grün
regierten Bundesländern in ein Zuwanderungserhöhungs- und
Aufenthaltsverfestigungsgesetz uminterpretiert wird. Beispielhaft
seien folgende Änderungsvorschläge der Union genannt, die für die
innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU für eine
Zuwanderungsbegrenzung und erfolgreiche Integration Richtung weisend
sind:
Keine Aufhebung des Anwerbestopps: Der demographisch
bedingte Rückgang der Bevölkerung kann nicht durch noch mehr
Zuwanderung kompensiert werden. Eine Zuwanderung unabhängig von einem
nationalen Arbeitsmarktbedürfnis und ohne Vorliegen eines
Arbeitplatzangebotes ist daher abzulehnen. Bei der dramatischen Lage
am Arbeitsmarkt sieht es die Union als unverantwortlich an, den
Anwerbestopp generell aufzuheben. Zuwanderung in den Arbeitsmarkt
darf sich nicht an regionalen Gegebenheiten orientieren, sondern muss
sich an der Lage im gesamten deutschen Arbeitsmarkt ausrichten.
Darauf haben auch BDA und DGB hingewiesen, deren Vorschläge zur
Arbeitsmigration von Rot-Grün abgelehnt wurden. Erleichterungen sind
jedoch denkbar bei Saisonarbeitskräften oder beim Zuzug von
Höchstqualifizierten.  Keine Abschaffung von differenzierten
Aufenthaltstiteln: Auch ein neues Zuwanderungsgesetz muss ein
abgestuftes System von Aufenthaltstiteln entsprechend dem jeweiligen
Aufenthaltszweck enthalten. Ausreisepflichtige Ausländer, deren
Aufenthalt aus tatsächlichen Gründen nicht beendet werden kann,
dürfen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, da dies ein Anreiz
für eine weitere ungesteuerte Zuwanderung wäre. Für diese Fälle muss
es weiterhin eine Duldung geben.
Keine Zuwanderung aus demographischen Gründen im
sogenannten „Auswahlverfahren“: Die demographische Entwicklung in
unserem Land ist eine Herausforderung für die Familien- und
Gesellschaftspolitik, jedoch kein Grund für eine Ausweitung der
ohnehin großen Zuwanderung. Nicht mehr Zuwanderung, sondern mehr
Integration ist das Gebot der Stunde. Daher lehnt die Union die
Zuwanderung im sogenannten Auswahlverfahren ohne ein nationales
Arbeitsmarktbedürfnis und ohne Nachweis eines konkreten
Arbeitsplatzangebotes ab.
Keine Ausweitung der Asylgründe: Die Einführung des
sogenannten „kleinen“ Asyls für Fälle nichtstaatlicher und
geschlechtsspezifischer Verfolgung würde, wie Otto Schily selbst noch
1999 festgestellt hat, zu einer spürbaren Erhöhung des
Zuwanderungsdrucks auf die Bundesrepublik Deutschland führen. Eine
Aushöhlung des Asylkompromisses von 1992 ist mit der Union nicht zu
machen. Deutschland hat seine humanitären Verpflichtungen stets
erfüllt. Dies wird auch in Zukunft so sein. Aber wir wollen auch
nicht über die Regelungen und Verpflichtungen aus der Genfer
Flüchtlingskonvention hinausgehen.  Kein Kindernachzug
oberhalb einer Altersgrenze von zehn Jahren: Das Nachzugsalter von
Kindern muss auf zehn Jahre gesenkt werden, um eine erfolgreiche
Integration in Deutschland, insbesondere durch den Schulbesuch, zu
wahren. Die Union plädiert dafür, ausländischen Kindern eine echte
Chance zur Integration und Identifikation zu geben. Nur ein
frühzeitiger und längerer Aufenthalt kann ein Interesse an Sprache
und Kultur und eine dauerhafte Eingliederung gewährleisten. Die
Ergebnisse der Pisa-Studie haben gezeigt, dass möglichst frühzeitiger
Spracherwerb ausländischen Kindern eine sichere Zukunftsperspektive
bieten kann.
Die Kosten für Sprach- und Integrationskurse können von
Ländern und Gemeinden auch nicht anteilsmäßig getragen werden. Bei
der Zuwanderung geht Rot-Grün zu weit, bei der Integration nicht weit
genug. Der Umfang der Sprach- und Integrationskurse muss gesetzlich
geregelt werden. Integration nach Kassenlage darf es nicht geben.
Wenn der Bund Rechtsansprüche auf Teilnahme an Sprach und
Integrationskursen gewährt, dann muss er auch – neben einem von den
Ausländern selbst zu tragenden Anteil – die Kosten tragen. Die Länder
und Gemeinden sind außer Stande, hierzu einen Beitrag zu leisten. Der
Bund kann nicht Rechtsansprüche auf Teilnahme an Sprach- und
Integrationskursen gewähren, aber die Kosten auf andere abwälzen.
Außerdem müssen wir mehr für die sogenannte „nachholende Integration“
tun. Völlig verfehlt ist die Absicht von Rot-Grün, die
Integrationsleistungen für die deutschen Spätaussiedler drastisch zu
reduzieren; auch hier müssen die Integrationsansprüche erhöht werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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