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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen/Krings: Urheberrechtsnovelle gefährdet Vermarktung geistigen Eigentums

Berlin (ots)

Anlässlich der anstehenden Beschlussfassung zur
Urheber- rechtsnovelle erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Dr. Günter Krings MdB:
Der Regierungsentwurf zum Urheberrecht verfehlt das Ziel der EU-
Richtlinie, den Schutz der Urheber und der Verwerter von
Urheberrechten zu stärken und gefährdet die Existenz kleiner- und
mittelständischer Verlage. Denn die geplante Regelung im § 52 a des
Urheberrechtsgesetzes ermöglicht es, fremde Texte für Zwecke des
Unterrichts und der Forschung bestimmten Personengruppen zugänglich
zu machen. Dies beschränkt das urheberrechtlich geschützte Recht der
Verlage an der Nutzung und Verwertung ihrer Werke, weil 
beispielsweise Schulen Materialien für den Unterricht zeitlich
unbegrenzt Schülern und Stu-denten auf einem Server zur Verfügung
stellen könnten. Die damit verbundene Existenzgefährdung für Verlage
bedeutet in letzter Konsequenz nicht nur, dass Arbeitsplätze bedroht
sind. Auch die Vielfalt von Wissenschaft und Kultur steht auf dem
Spiel, weil gerade kleinere Verlage solchen Autoren die Publikation
ihrer Werke ermöglichen, die bei großen Verlagshäusern keine Chance
haben.
Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion muss diese vollkommen neue
und von der EU-Richtlinie keineswegs geforderte Einschränkung der
Urheberrechte der Verlage aus der Novelle herausgenommen werden.
Bereits das geltende Recht erfüllt die europäischen Vorgaben, trägt
den berechtigten Interessen der Verbraucher und der Wissenschaft
ausreichend Rechnung und berücksichtigt die Rechte der Autoren und
Verlage. Der erhebliche Zeitdruck der europäischen Vorgaben – die
Richtlinie hätte bereits zum 22. Dezember umgesetzt werden müssen –
sollte die Bundesregierung nicht dazu veranlassen, das Urheberrecht
vor allem für Schulbücher und wissenschaftliche Werke stärker
aufzuweichen, als es die EU-Richtlinie und die berechtigten
Interessen von Urhebern, Rechteverwertern und den Verbrauchern
verlangen.
Die Union fordert darüber hinaus, private Kopien nur bei legalen
Quellen und nur noch die Kopie direkt vom Original zu erlauben. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung unterscheidet nicht zwischen
analoger und digitaler Kopie, obwohl die EU-Richtlinie dies
empfiehlt. Es ist jedoch ein Unterschied, ob ein legal erworbenes
Buch fotokopiert oder aber eine möglicherweise illegal erworbene
Datei per Mausklick vervielfältigt wird: Die aktuelle Rechtslage
erlaubt eine „urheberrechtliche Datenwäsche“. Privatkopien führen
jedoch vor allem bei der Musik- und Filmwirtschaft zu erheblichen
Umsatzeinbrüchen. Deswegen muss das Urheberrecht klare Grenzen
ziehen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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