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Widmann-Mauz/Granold: Ministerin Zypris gesteht Tatenlosigkeit bei der Neuregelung des Versorgungsausgleichs ein

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte zum Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Versorgungsausgleich umgehend regeln -
Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung",
erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die
Berichterstatterin im Rechtsausschuss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ute Granold MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag
"Versorgungsausgleich umgehend regeln - Keine Schlechterstellung von
Frauen bei der Alterssicherung" den Nagel auf den Kopf getroffen.
Bundesministerin Zypris musste in der gestrigen Debatte im Deutschen
Bundestag eingestehen, dass ihre Amtsvorgängerin Däubler-Gmelin trotz
des dringenden Handlungsbedarfs, insbesondere bei der Fortschreibung
der Barwertverordnung, ein Jahr untätig hat verstreichen lassen und
damit Chaos und Verwirrung an deutschen Familiengerichten gestiftet
hat. Zudem musste sie zugeben, dass auch unter ihrer Verantwortung
keine umgehende Neuregelung des Versorgungsausgleiches zu erwarten
sei.
Ministerin Zypris versuchte in der Debatte vergeblich, sich mit
langwierigen Definitionen und Allgemeinplätzen aus der Affäre zu
ziehen. Sie kam jedoch nicht darum herum, einzugestehen, dass die im
Antrag der Unionsfraktion gestellten Forderungen mehr als berechtigt
sind.
Seit dem 1. Januar 2003 sehen sich Frauen und Männer, die sich
scheiden lassen, erheblichen Rechtsunsicherheiten gegenüber. Nach dem
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 5. September 2001 darf die
Barwertverordnung, mit deren Hilfe Anwartschaften in der gesetzlichen
Rentenversicherung und in betrieblichen und freiberuflichen
Altersvorsorgesystemen für die Familiengerichte vergleichbar gemacht
werden, um den Versorgungsausgleich durchführen zu können, seit
diesem Jahr nicht mehr in der bisherigen Form angewandt werden. Die
Bundesregierung stand und steht in der Pflicht, eine diesbezügliche
Neuregelung vorzulegen. Dieser Pflicht ist Rot-Grün nicht
nachgekommen. Deshalb sind jetzt in der Regel kostenintensive
Einzelgutachten notwendig, durch welche Frauen und Männer, die sich
scheiden lassen wollen und der Fiskus mit erheblichen Mehrkosten
belastet werden. Alternativ müssen die Versorgungsausgleichsverfahren
in der Scheidung abgetrennt werden.
Damit nicht genug. Im Oktober 2002 legte das
Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Versorgungsausgleichs vor, den man schlicht als unbrauchbar
bezeichnen muss. Die Kritik der Rechtsexpertinnen und -experten
wollte gar nicht mehr aufhören. Daraufhin hat Ministerin Zypris ihren
unausgegorenen Gesetzentwurf wieder in der Versenkung verschwinden
lassen. Gerade aus frauenpolitischer Sicht war dieser Gesetzentwurf
eine Katastrophe. Viele Frauen hätten mit der Umsetzung dieses
Gesetzes unverantwortliche Einschnitte in ihrer Alterssicherung
hinzunehmen gehabt.
Solch rechtspolitischer Dilettantismus ist gerade vor dem
Hintergrund nicht hinnehmbar, als dass der Versorgungsausgleich ein
ausgesprochen sinnvolles Instrument im Scheidungsrecht ist und weiter
bleiben muss. Mit ihm wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass die
in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche der Ehepartner das
Ergebnis einer gemeinschaftlichen Lebensleistung sind. Gerade aus
frauenpolitischer Sicht ist dieser Ansatz elementar. Denn es ist
richtig, dass insbesondere Frauen, die während der Ehe zumindest
zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten und sich auf die
Familienarbeit konzentrieren, bei einer Scheidung nicht ihren
Anspruch auf eine eigene Alterssicherung verlieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung deshalb
weiterhin nachdrücklich auf, die Schlamperei und Flickschusterei bei
der Neuregelung des Versorgungsausgleiches umgehend zu beenden und
eine Aktualisierung der Barwertverordnung sowie eine Strukturreform
des Versorgungsausgleiches insgesamt umgehend auf den Weg zu bringen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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