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Götz: Union für Neuordnung der Finanzbeziehungen zu den Gemeinden

Berlin (ots)

Zu Edmund Stoibers Ankündigungen zur Verankerung
des Konnexitätsprinzips in der bayerischen Staatsverfassung und im
Grundgesetz erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB
Das so genannte Konnexitätsprinzip soll in die bayerische
Verfassung ebenso wie ins Grundgesetz. Dafür sprach sich das
bayerische Kabinett aus. Die Kommunalpolitiker von CDU und CSU
begrüßen diese Entscheidung.
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands
hat diese Forderung seit langem erhoben. Die CDU hat sich ihre
Forderung auf dem Erfurter Parteitag 1999 zu Eigen gemacht. und in
den "Erfurter Leitsätzen" verankert.
   "Wer bestellt, bezahlt!", heißt es im täglichen Leben. In der
Politik gilt diese Grundregel des Zusammenlebens bisher nicht. Im
Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden bezahlt der für eine
öffentliche Aufgabe, der sie ausführen muss, und zwar ganz unabhängig
davon wer sie veranlasst.
Die Regierung Schröder hat diesen Mangel im Grundgesetz zum
Schaden der Kommunen und des Landes schamlos ausgenutzt:
  • Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist keine kommunale Aufgabe. Trotzdem hat Rot-Grün die Riestersche Rentenreform so "gestaltet", dass den Kommunen Kosten von 2,4 Mrd. Euro pro Jahr entstehen.
  • Auch das Kindergeld ist eine staatliche Aufgabe. Trotzdem sorgen rot-grüne Gesetze dafür, dass die Gemeinden die Rechnung durch steuerliche Folgen mit 3,5 Mrd. Euro pro Jahr mitbezahlen.
  • Schröders Wirtschaftspolitik ist gescheitert. Deutschland ist Schlusslicht in Europa und hat über 4 Mio. Arbeitslose. Immer mehr davon sind Langzeitarbeitslose. Ihre Versorgung soll eigentlich aus dem staatlichen Arbeitslosengeld kommen. In Wirklichkeit brauchen aber immer mehr Arbeitslosenhilfebezieher zusätzliche Sozialhilfe. Die Gemeinden bezahlten dafür über 4 Mrd. Euro im letzten Jahr.
  • Bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen hat Finanzminister Eichel für den Bund etwa 50 Mrd. Euro kassiert. Den Kommunen entgehen dabei durch steuerliche Effekte 7 Mrd. Euro.
  • In ihrer neuen Koalitionsvereinbarung haben SPD und Grüne festgelegt, dass die Gemeinden für 20 % aller Kinder bis zum Alter von drei Jahren eine Tagesbetreuung vorhalten müssen. Schröder schreibt sich die Wohltat zu Gute. Ein großer Teil der Kosten bleibt bei den Kommunen hängen.
Die Liste der rot-grünen Kostenverlagerungen könnte beliebig
verlängert werden. Ergebnis dieser Politik ist die dramatische
Finanzkrise der Kommunen, die steigende gesamtstaatliche
Verschuldung, das Verfehlen der Maastrichtkriterien.
   Deshalb muss das Konnexitätsprinzip zum Wohl des Landes so schnell
wie möglich ins Grundgesetz.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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