CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert: Rot-Grün untätig -
Spätabtreibung endlich vermeiden
Berlin (ots)
Anlässlich des bevorstehenden Weltkindertages am 20. September 2002 erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Hubert Deittert MdB:
Am morgigen Weltkindertag wird es zahlreiche Aktivitäten für eine kinderfreundlichere Gesellschaft geben. Dazu gehört neben der besseren Förderung von Familien, die die Union durch das Familiengeld auf eine neue Grundlage stellen wird, auch das gesellschaftliche Umfeld. Der Schutz der ungeborenen Kinder gehört ebenfalls auf die Tagesordnung und hat für CDU und CSU oberste Priorität. Die Union hat daher im Petitionsausschuss des Bundestages beantragt, die Petition von fast 100 Bürgern, die sich für ein Verbot von so genannten Spätabtreibungen ausgesprochen haben, der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Vorausgegangen waren interfraktionelle Verhandlungen über einen Antrag zur "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kindern" (Drs. 14/6635), den die Union bereits im Sommer 2001 eingebracht hatte. Darin sind konkrete Verbesserungen bei der Beratung von Eltern bzw. Schwangeren, im Arzthaftungsrecht und bei der Statistik vorgesehen. Leider waren SPD und Grüne nicht bereit, dieses Problem anzupacken und lehnten den Antrag der Union am 4. Juli 2002 ab. Vergangene Woche nun stimmten SPD und Grüne zusammen mit der PDS für einen negativen Abschluss der Petitionen. Die Unionsfraktion hat allerdings erreicht, dass der Bundestag erst in der neuen Wahlperiode über diese Petitionen abschließend beraten wird. Damit kann das berechtigte Anliegen der Petenten, Spätabtreibungen zu verhindern, mit neuer Mehrheit vollständig unterstützt werden.
Die Erfahrungen nach der Verabschiedung des Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetzes vom Juni 1995 haben leider gezeigt, dass der Schutz behinderten ungeborenen Lebens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Bei 2001 rund 135.000 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen kam es in 177 der gemeldeten Fällen zu einem Schwangerschaftsabbruch nach der 23. Schwangerschaftswoche. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 15%. Die Dunkelziffer liegt nach Angabe von Fachleuten jedoch weitaus höher. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Beobachtungspflicht aufgegeben (BVerfGE 88, 203, 269), der Rot-Grün nicht nachgekommen ist.
Unser christliches Menschenbild und unser Grundgesetz verpflichten den Staat, menschliches Leben zu schützen und zu fördern. Die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehen allen zu, sowohl dem geborenen Menschen als auch dem ungeborenen Kind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wer das Recht ungeborener Kinder bedenkenlos zur Disposition stellt, leistet der möglichen Diskriminierung und Ächtung Behinderter und schwer Pflegedürftiger in der Gesellschaft Vorschub. Mit der Initiative im Petitionsausschuss zeigt die Union erneut, dass sie dieses Thema aus christlicher Verantwortung sehr ernst nimmt und wieder auf die Tagesordnung setzen wird.
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