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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert: Rot-Grün untätig - Spätabtreibung endlich vermeiden

Berlin (ots)

Anlässlich des bevorstehenden Weltkindertages am
20. September 2002 erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Hubert Deittert MdB:
Am morgigen Weltkindertag wird es zahlreiche Aktivitäten für eine
kinderfreundlichere Gesellschaft geben. Dazu gehört neben der
besseren Förderung von Familien, die die Union durch das Familiengeld
auf eine neue Grundlage stellen wird, auch das gesellschaftliche
Umfeld. Der Schutz der ungeborenen Kinder gehört ebenfalls auf die
Tagesordnung und hat für CDU und CSU oberste Priorität. Die Union hat
daher im Petitionsausschuss des Bundestages beantragt, die Petition
von fast 100 Bürgern, die sich für ein Verbot von so genannten
Spätabtreibungen ausgesprochen haben, der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen. Vorausgegangen waren
interfraktionelle Verhandlungen über einen Antrag zur "Vermeidung von
Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kindern" (Drs. 14/6635), den
die Union bereits im Sommer 2001 eingebracht hatte. Darin sind
konkrete Verbesserungen bei der Beratung von Eltern bzw. Schwangeren,
im Arzthaftungsrecht und bei der Statistik vorgesehen. Leider waren
SPD und Grüne nicht bereit, dieses Problem anzupacken und lehnten den
Antrag der Union am 4. Juli 2002 ab. Vergangene Woche nun stimmten
SPD und Grüne zusammen mit der PDS für einen negativen Abschluss der
Petitionen. Die Unionsfraktion hat allerdings erreicht, dass der
Bundestag erst in der neuen Wahlperiode über diese Petitionen
abschließend beraten wird. Damit kann das berechtigte Anliegen der
Petenten, Spätabtreibungen zu verhindern, mit neuer Mehrheit
vollständig unterstützt werden.
Die Erfahrungen nach der Verabschiedung des Schwangeren- und
Familienhilfe-Änderungsgesetzes vom Juni 1995 haben leider gezeigt,
dass der Schutz behinderten ungeborenen Lebens den
verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Bei 2001 rund
135.000 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen kam es in 177 der
gemeldeten Fällen zu einem Schwangerschaftsabbruch nach der 23.
Schwangerschaftswoche. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um
15%. Die Dunkelziffer liegt nach Angabe von Fachleuten jedoch weitaus
höher. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine
Beobachtungspflicht aufgegeben (BVerfGE 88, 203, 269), der Rot-Grün
nicht nachgekommen ist.
Unser christliches Menschenbild und unser Grundgesetz verpflichten
den Staat, menschliches Leben zu schützen und zu fördern. Die
Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
stehen allen zu, sowohl dem geborenen Menschen als auch dem
ungeborenen Kind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wer das
Recht ungeborener Kinder bedenkenlos zur Disposition stellt, leistet
der möglichen Diskriminierung und Ächtung Behinderter und schwer
Pflegedürftiger in der Gesellschaft Vorschub. Mit der Initiative im
Petitionsausschuss zeigt die Union erneut, dass sie dieses Thema aus
christlicher Verantwortung sehr ernst nimmt und wieder auf die
Tagesordnung setzen wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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