CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kinderhandel bekämpfen -
Menschenschmugglern das Handwerk legen!
Berlin (ots)
Zum Weltkindertag am 20. September 2002 erklärt der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB:
Menschenhandel gehört zu den schlimmsten Verletzungen von Menschenrechten. Vor allem Kinder aus Ländern Osteuropas und aus Entwicklungsländern sind schutzlos skrupellosen Schleppern und international agierenden Händlerringen ausgeliefert. Sie werden aus ihren Familien gerissen, als Arbeitssklaven, Soldaten und Prostituierte verkauft, gedemütigt, diskriminiert und brutal ausgebeutet.
Es ist daher zu begrüßen, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie, Juan Miguel Petit, in diesen Tagen die Republik Südafrika besucht, um die dortigen Verhältnisse hinsichtlich der Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern zu überprüfen. Diese Reise kann aber nur der Ausgangspunkt für weitere Inspektionen in Ländern Asiens und Lateinamerikas sein, wo der Kinderhandel einen großen illegalen Wirtschaftszweig darstellt: Allein in Asien werden jedes Jahr rund eine Million Kinder in die Prostitution verkauft.
Politiker aller Staaten sind aufgefordert, den brutalen Menschenhändlern das Handwerk zu legen. Es ist unabdingbar, die Strafverfolgung gegen diese Täter zu intensivieren, international abzustimmen und rigoros durchzusetzen. Dazu gehört beispielsweise, dass sich Deutschland für eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit in Europa im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einsetzt. Dazu gehört auch, dass in Deutschland Paragraf 176 des Strafgesetzbuchs so verschärft wird, dass die Grundformen sexuellen Missbrauchs von Kindern, die derzeit nur als Vergehen eingestuft werden, wieder als Verbrechen behandelt werden; die Bestimmung des Strafgesetzbuchs, dass auch ein deutscher Bürger nach deutschem Recht bestraft werden kann, wenn er im Ausland Kinder missbraucht, muss konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört zudem, dass sich Deutschland für eine Verschärfung des internationalen Rechts einsetzt, damit die für den Einsatz von Kindersoldaten Verantwortlichen vor den internationalen Gerichtshöfen besser zur Rechenschaft gezogen werden können. Alle Regierungen sind daher aufgerufen, die grundlegenden internationalen Abkommen über Kinderrechte zu ratifizieren, wie das Zusatzprotokoll zum VN-Kinderrechtsabkommen über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie, die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention Nr. 182) und das VN-Übereinkommen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie dessen Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels.
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