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Lohmann: Rot-grünes Gesetz für freiwillig kranken-versicherte Rentner ist Rosstäuscherei

Berlin (ots)

Zur heutigen Anhörung zum Entwurf der
Koalitionsfraktionen eines 10. Gesetzes zur Änderung des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB V-Änderungsgesetz), mit dem der zum
1. April 2002 wirksam werdende Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2000 flankiert werden soll,
erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass dieser
Gesetzentwurf rot-grüne Rosstäuscherei ist. Statt Ungereimtheiten und
Unausgeglichenheiten beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner
zu beseitigen, werden neue Fragen aufgeworfen und neue
Ungerechtigkeiten geschaffen. Das Ziel einer sinnvollen Umsetzung des
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom März 2000 zur
Krankenversicherung der Rentner wird verfehlt. Zudem werden der
gesetzlichen Krankenversicherung mit 250 Mio. Euro bei einem Defizit
von 2,5 Mrd. Euro erhebliche Mehrbelastungen aufgebürdet, die bei
einzelnen Kassen unweigerlich Beitragssatzanhebungen auslösen werden.
Wieder einmal steckt Rot-Grün dem Bürger Geld in die rechte Tasche
hinein, um es gleichzeitig aus der linken Tasche herauszuziehen.
Völlig unverständlich ist auch, warum die Koalition, obwohl der
Beschluss des Bundesverfassungsgericht bereits seit zwei Jahren
vorliegt, diese Jahre hat verstreichen lassen, um dann, im wahrsten
Sinne des Wortes, in letzter Minute eine völlig unzureichende
flankierende Regelung zum Beschluss zu treffen. Ein Schelm, wer dabei
denkt, dass es sich hier um Wahlgeschenke an Rentner handelt. Die
Rentner sollten vorsichtig mit diesem Wahlgeschenk umgehen, denn hier
waren Rosstäuscher am Werk. Die Patientenverbände erwarten, dass die
Wohltat nach der Wahl wieder kassiert wird.
Zudem wird bei Kleinstrentnern nach Darstellung der Verbände
wieder der Tatbestand der Ungleichbehandlung erzeugt, weil einerseits
Kleinstrentner mit Zeiten der Pflichtversicherung weiterhin
beitragspflichtig versichert bleiben bzw. Kleinstrentner
beitragspflichtig werden, bei denen das Rentenverfahren ab 1. April
2002 beginnt, und andererseits Kleinstrentner beitragsfrei gestellt
werden, die gerade von der verfassungswidrigen Rechtslage der
Vergangenheit begünstigt waren. Es besteht somit die Gefahr, dass die
benachteiligten Kleinstrentner erneut Klage erheben werden.
Man muss ganz deutlich feststellen, dass der eigentliche Auftrag
des Bundesverfassungsgerichts, einer gerechten Ausgestaltung des
Zugangs zur Krankenversicherung der Rentner von Rot-Grün nicht gelöst
worden ist. Auch die damit verknüpfte grundlegende Frage einer
gerechten und an den Problemen der gesetzlichen Krankenversicherung
orientierten Gestaltung des Beitragsrechts ist nicht angepackt
worden.
Schließlich wurde auch deutlich, dass das Optionsrecht mit den
Intentionen einer Versicherungspflicht nicht in Einklang steht. Die
Rentner können unter rein finanziellen Gesichtspunkten den
Versicherungsschutz bestimmen. Das ist mit dem Solidarprinzip nicht
zu vereinbaren. Die Nachrangigkeit der freiwilligen Versicherung
gegenüber einer Pflichtversicherung wird aufgegeben. Dies ist ein
sozialpolitisch verfehltes Signal. Ferner könnten auch andere
Versichertengruppen nun ein Optionsrecht für sich beanspruchen.
Außerdem erschwert das Optionsrecht eine Neuordnung des
Beitragsrechts, weil wieder komplizierte Übergangsregelungen
erforderlich werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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