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Flosbach/Brinkhaus: Koalition unterstellt Finanzkonglomerate der Aufsicht

Berlin (ots)

Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Aufsicht über Finanzkonglomerate beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit dem Gesetz schaffen wir erstmals ein eigenes Aufsichtsregime für Finanzkonglomerate. Gleichzeitig schließen wir Regelungslücken in der Aufsicht über Finanzkonglomerate. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein, mit dem wir die Regulierung der Finanzmärkte verschärfen.

Finanzkonglomerate sind Gruppen, die aus mehreren beaufsichtigten Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen, beispielsweise aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor. Ziel der Aufsicht über Finanzkonglomerate ist es, spezifische Gruppenrisiken zu überwachen, denen diese Unternehmen auf Ebene des Finanzkonglomerats ausgesetzt sind. Das Gesetz ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren und strengeren Aufsicht über Finanzkonglomerate. In Deutschland sind von der Aufsicht nach dem geplanten Gesetz weniger als zehn Finanzkonglomerate betroffen.

Ferner sorgen wir zugunsten der Schiffs-Reedereien für eine wichtige steuerliche Übergangsregelung. Die Frage, ob bestimmte Erlöspools als Versicherungen anzusehen sind und damit der Versicherungsteuerpflicht unterfallen, wird von der Finanzverwaltung und den Betroffenen unterschiedlich beurteilt. Durch eine befristete Steuerbefreiung bis Ende 2015 schaffen wir erst einmal ausreichend Zeit, die Sachlage zu klären. Es stehen nicht zuletzt viele Arbeitsplätze, vor allem in den Küstenländern, auf dem Spiel. Wir wollen verhindern, dass die Branche vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Eine ausführliche Befassung des Gesetzgebers haben wir uns für die kommende Wahlperiode vorgenommen. "

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderung der europäischen Finanzkonglomerate-Richtlinie (BT-Drs. 17/12602) wird ein gesondertes Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG) geschaffen und es werden die im geltenden Kreditwesengesetz (KWG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestehenden Vorschriften zu Finanzkonglomeraten aufgehoben.

Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf eine 1:1-Umsetzung der geänderten europäischen Finanzkonglomerate-Richtlinie. Allerdings wird von der Option Gebrauch gemacht, die Durchführung von Stresstests auf Ebene des Finanzkonglomerats durch die Finanzaufsicht verlangen zu können. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die spezifischen Gruppenrisiken zu erhalten, denen diese Unternehmen auf Ebene des Finanzkonglomerats ausgesetzt sind.

Zudem kommt es durch die Angleichung der bisher im KWG und VAG enthaltenen Regelungen im neuen -Finanzkonglomerate Aufsichtsgesetz zu Regelungsverschärfungen im Bereich der besonderen organisatorischen Pflichten und bei fehlender Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern. Bereits heute existierende nationale - über das EU-Recht hinausgehende - Standards für die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten bleiben bestehen; so werden auch Zahlungsinstitute als relevant für die Einstufung als Finanzkonglomerat erfasst.

Der Gesetzentwurf enthält auch - inhaltlich nicht mit dem Rest des Gesetzes zusammenhängend - eine versicherungsteuerrechtliche Regelung zu den sog. Schiffs-Erlöspools. Die Einstufung von Schiffs-Erlöspools ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Es geht um solche vertraglichen Gestaltungen, bei denen die Mitglieder Einnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erzielen und der Pool am Ende einer Abrechnungsperiode zum Zwecke des Ausgleichs unterschiedlicher Erlössituationen seiner Mitglieder Umlagen erhebt und verteilt. Vorgesehen ist nunmehr, dass solche Pools bis Ende 2015 nicht der Versicherungsbesteuerung unterliegen. Das bedeutet, dass bis dahin gezahlte Umlagen steuerfrei sind und auch bleiben.

Ziel des Gesetzes:

Der Gesetzentwurf flankiert die schärfere EU-Regulierung für einzelne Finanzsektoren. Mit der geänderten europäischen Finanzkonglomerate-Richtlinie werden Regelungslücken in der Aufsicht über Finanzkonglomerate geschlossen und Anpassungen an die neue europäische Aufsichtsstruktur eingeführt.

Ferner wird mit der Versicherungssteuerbefreiung für sog. Schiffserlöspools Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für deutsche Reeder geschaffen.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai 2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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