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Rosenbauer International AG

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554


Einberufung der Hauptversammlung
 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
 

21. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG
 

am Freitag, dem 24. Mai 2013, um 10.00 Uhr,
in den Börsesälen Wien, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien.
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2012
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012
 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
 
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
 
7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats
 
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 4 ,,Grundkapital", 5
,,Aktienurkunden", 17 ,,Teilnahme an der Hauptversammlung" und 19 ,,Vorsitz",
insbesondere zur Anpassung an die Bestimmungen des
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie zur Umstellung eines Teils der
Inhaberaktien auf Namensaktien


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
 

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 3. Mai 2013 im Internet
unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht
- vollständiger Text dieser Einberufung.
 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG
 

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 3. Mai 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 14. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung
Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail  ir@rosenbauer.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
 

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung wie nachstehend
ausgeführt.
 

Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2013 in der oben angeführten Weise
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs.
2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Zu jedem anderen
Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
 

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG, insbesondere wie der Nachweis des erforderlichen
Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Haupt­ver­sammlung
 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai
2013 (Nachweisstichtag).
 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2013 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
 


Per Post oder      Rosenbauer International AG
Boten              Investor Relations
                   z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
                   Paschinger Straße 90
                   4060 Leonding
Per Telefax:       +43 (0)732 6794 - 89
                   z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail:         ir@rosenbauer.com; wobei die
                   Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
                   dem E-Mail anzuschließen ist.
 


Rosenbauer International AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114
Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb da Rosenbauer International AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch
hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
 

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
 

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000922554,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2013 beziehen.
 

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
 

Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden
 

Die Rosenbauer International AG ist verpflichtet, alle im Umlauf befindlichen
Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu
ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 20. ordentlichen
Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer entsprechenden
Genehmigung des Landesgerichts Linz vom 20. November 2012 wurden durch
dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der
Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven
Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 22.
März 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 2. April 2013 die
nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67
AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die entsprechende
Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6./7. April 2013.
 

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Rosenbauer International
AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen,
können bei Raiffeisen Centrobank AG, 1010 Wien, Tegetthoffstraße 1, als
Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der
üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen.
Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär bekanntzugebendes
Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der jeweils eingereichten
Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines
Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu
veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 14. Mai
2013 durchgeführt ist.
 

Vertretung durch Bevollmächtigte
 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
 

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
 

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 23. Mai 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
 


Per Post oder      Rosenbauer International AG
Boten              Investor Relations
                   z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
                   Paschinger Straße 90
                   4060 Leonding
Per Telefax:       +43 (0)732 6794 - 89
Per E-Mail:         ir@rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform,
                   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
 


Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich:          bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
 

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rosenbauer.com abrufbar.
 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000 Stückaktien.
 

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.
 

Wien, im April 2013
 

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
 
gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Rosenbauer International AG
             Paschingerstrasse 90
             A-4060 Leonding
Telefon:     +43(0)732 6794 568
FAX:         +43(0)732 6794 89
Email:        ir@rosenbauer.com
WWW:      www.rosenbauer.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000922554
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Rosenbauer International AG, übermittelt durch news aktuell

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