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Uhl: Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsrechtlichen 
Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung am heutigen Tage erklärt der 
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Hans-Peter Uhl MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die
notwendige Rechtssicherheit. Sie lässt die grundsätzliche Speicherung
der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zu. 
Damit trägt sie den Bedürfnissen einer effektiven Strafrechtspflege 
und Gefahrenabwehr gebührend Rechnung. Gleichzeitig ist Deutschland 
in der Lage, vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen 
nachzukommen.
Auskünfte über Vorratsdaten sind danach bei einer ganzen Reihe 
schwerwiegender Straftaten möglich. Jede andere Entscheidung hätte 
dazu geführt, dass allein durch die Nutzung moderner 
Kommunikationsmittel Straftäter und Terroristen in bestimmten 
Bereichen unbehelligt hätten agieren können. Aufgrund der Aufhebung 
des von der damaligen SPD-Justizministerin Zypries verantworteten 
Gesetzes ist die Bundesministerin der Justiz nunmehr aufgefordert, 
unverzüglich verfassungskonforme Regelungen vorzulegen, um nicht 
hinnehmbar Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu 
vermeiden.
Begrüßenswert ist angesichts der anhaltenden terroristischen 
Bedrohung die Anerkennung durch das Bundesverfassungsgericht, dass 
auch in den wichtigen Bereichen der Polizeien und Nachrichtendienste 
der Zugriff auf Vorratsdaten grundsätzlich möglich ist. Die bei der 
Novellierung des BKA-Gesetzes geschaffenen Befugnisse des BKA, auf 
Vorratsdaten zuzugreifen, müssen auch in Zukunft grundsätzlich 
bestehen bleiben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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