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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schiewerling: Urteil stellt Grundsicherung nicht in Frage

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen der Grundsicherung nach 
dem SGB II erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Arbeit und 
Soziales" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil heute nicht die
Grundsicherung in Frage gestellt. Vielmehr hat es die vom Gesetzgeber
angewandte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe grundsätzlich als 
zulässige und tragfähige Methode zur Ermittlung von Regelsätzen 
anerkannt. Allerdings sei von Strukturprinzipien dieses 
Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden. 
Hier wird es die dringende Aufgabe von Regierung und Parlament sein, 
Art und Weise der Berechnung konkreter und transparenter zu fassen. 
Ob dies zwangsläufig zu einem in seiner absoluten Höhe wesentlich 
veränderten allgemeinen Regelsatz führen wird, wird die Überprüfung 
der Methodik zeigen. Die Forderungen nach einer pauschalen Erhöhung 
der Regelsätze sind nach dem heutigen Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht mehr haltbar.
Für Kinder muss eine eigene Bedarfsermittlung und somit eine 
eigenständige Festsetzung der Regelsätze erfolgen. Kinder können 
nicht mit einer einfachen mathematischen Formel wie "kleinere 
Erwachsene" in den Bedarfen "heruntergerechnet" werden. Hier hat es 
sich die damalige rot-grüne Bundesregierung mit einem willkürlichen 
Berechnungsschlüssel auf dem Rücken der Kinder zu einfach gemacht.
Die Union setzt sich mit Hochdruck dafür ein, für die Kinder 
Kriterien und Berechnungsmethoden für eigenständige Bedarfe zu 
entwickeln und davon die Höhe eines Regelsatzes abzuleiten. Dies muss
sich am realen Leben orientieren. Oberste Zielsetzung muss dabei 
sein, gerade die Startchancen für die betroffenen Kinder so zu 
erhöhen, dass sie später ihr Leben eigenständig, eigenverantwortlich 
und ohne staatliche Transfers gestalten können.
Für die Union ist klar, dass diese beiden Aufgabenkomplexe vor dem
Hintergrund der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende des 
Jahres eine Mammutaufgabe darstellen. Umso dringender ist es jetzt, 
schnell eine Einigung für die Organisationsform des SGB II zu 
erreichen, um die nötige Konzentration und Kapazität für die 
Umsetzung des Urteils zu den Regelsätzen zu haben. Die Zeit drängt, 
gerade angesichts der rechtlichen Komplexität und der finanziellen 
Auswirkungen, die diese neue Aufgabenstellung durch das Urteil in 
sich birgt.
Die CDU und CSU werden schnellstmöglich eine Lösung im Sinne des 
heutigen Urteils umsetzen.
Die Union hat zur Organisationsform in den vergangenen Tagen einen
richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun ist es an der SPD, diesem 
Weg zu folgen. Die SPD mit ihrem damaligen Koalitionspartner trug 
schließlich damals die Verantwortung für die Beschlüsse, die das 
Verfassungsgericht heute verworfen hat.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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