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Aigner/C. Müller: Vorrang für Bildung im Urheberrecht

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung eines Gesetzentwurfes
zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) der 
Koalitionsfraktionen erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner 
MdB, und das Mitglied der Arbeitsgruppe Carsten Müller MdB:
Bildungsinteressen haben Vorrang. Das Urheberrecht muss bei allem 
Respekt für die Rechteinhaber auch die Belange der Allgemeinheit und 
im Besonderen die Belange von Bildung und Forschung berücksichtigen.
Durch die Verlängerung der Regelung des § 52a UrhG  bleibt es 
weiterhin möglich, moderne Informations- und 
Kommunikationstechnologien in Schulen und Hochschulen zu nutzen. Ohne
die Verlängerung wäre der Einsatz dieser Medien in den 
Bildungseinrichtungen deutlich erschwert worden. Nur durch eine 
zeitgemäße und abwechslungsreiche Medienerziehung im Unterricht 
werden junge Menschen zu verantwortungsbewussten und kompetenten 
Mediennutzern.
Auch im Bereich von Wissenschaft und Forschung ist die 
Verlängerung der Regelung des § 52a UrhG eine wichtige Grundlage für 
unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Nur durch den Austausch 
von aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen werden Forschungsimpulse
ermöglicht. Nur so können wir Innovationen fördern und damit das 
wirtschaftliche Wachstum in Deutschland steigern.
Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Befristung des § 52a
UrhG um weitere vier Jahre bis 2012 vor. Hierdurch wird es 
ermöglicht, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie 
Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften zur Veranschaulichung im 
Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen oder 
für Forschungszwecke einem begrenzten Personenkreis für eine 
angemessene Vergütung zugänglich zu machen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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