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Hüppe: Gesetzentwurf zur Patientenverfügung gefährdet Menschen mit Behinderungen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Ersten Beratung des
Gesetzentwurfes der Abgeordneten Stünker, Kauch und Jochimsen zur 
Patientenverfügung erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Sollte der heute debattierte Entwurf Gesetz werden, wäre dies eine
Gefährdung des Lebens von Menschen mit Behinderungen, insbesondere 
Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung.
Denn der Entwurf regelt nicht nur den seltenen Fall, in dem 
tatsächlich eine gültige Patientenverfügung vorhanden und anwendbar 
ist. Vielmehr regelt er den in der Realität weitaus am häufigsten 
Fall, in dem keine Patientenverfügung anwendbar ist, weil entweder 
gar keine Patientenverfügung exisitert oder ihre Festlegungen auf die
konkrete Behandlungssituation nicht zutreffen.
Insbesondere Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung werden
in der Regel keine Patientenverfügungen errichten.
Dass Patienten generell meist keine Patientenverfügung haben, 
zeigen die Erfahrungen gerade dort im Ausland, wo 
Patientenverfügungen gesetzlich geregelt sind. In Österreich, wo das 
Patientenverfügungsgesetz seit zwei Jahren in Kraft ist, sind bei 
Rechtsanwalts- und Notariatskammern knapp 100 verbindliche 
Patientenverfügungen registriert. In USA, wo seit 1990 ein 
Patientenverfügungsgesetz besteht, hat nicht einmal jeder fünfte 
überhaupt eine Patientenverfügung.
Der Stünker-Gesetzentwurf sieht für diesen Fall vor, dass der 
Betreuer aufgrund des von ihm zu ermittelnden mutmaßlichen Willens 
des Betreuten entscheidet, ob er in eine ärztliche Maßnahme 
einwilligt oder sie untersagt. Besteht aber zwischen Arzt und 
Betreuer "Einvernehmen" über den Willen des Patienten, so kann nach 
dem Stünker-Entwurf eine Behandlung ohne vormundschaftsgerichtliche 
Kontrolle abgebrochen werden, auch "wenn die Maßnahme medizinisch 
angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute 
auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt 
oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden 
erleidet".
Es ist sehr konkret zu befürchten, dass dieser Weg bei Menschen 
ohne Patientenverfügung, und gerade bei Menschen mit sogenannter 
geistiger Behinderung zur Regel wird, falls sich der Stünker-Entwurf 
durchsetzen sollte.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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