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Fromme: Tschechien muss nach Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses Benes-Dekrete thematisieren

Berlin (ots)

Zu Medienberichten über den jüngsten Beschluss des
UN-Menschenrechtsausschusses in der Frage der Restitution 
konfiszierten Eigentums in der Tschechischen Republik und zu der 
Gründung des Instituts zur Aufarbeitung der totalitären Vergangenheit
in Prag erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, 
Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Jochen-Konrad Fromme MdB:
Zum wiederholten Male hat der UN-Menschenrechtsausschuss sich mit 
den Möglichkeiten der Restitution von im Zusammenhang mit der 
Vertreibung der Deutschen konfiszierten Eigentums in der 
Tschechischen Republik beschäftigt. Zum wiederholten Male wurde dabei
festgestellt, dass die in der Tschechischen Republik bestehenden 
Regelungen mit dem Völkerrecht nicht konform gehen.
Dabei wurde erklärt, dass es in der Tschechischen Republik keine 
ausreichenden gesetzlichen Grundlagen und Rechtsbehelfe gebe, um 
Verfahren über das im Zuge der Vertreibung konfiszierte Eigentum 
innerstaatlich ordnungsgemäß durchzuführen.
Auch wird darauf verwiesen, dass heute noch die Benes-Dekrete bei 
der Bestätigung des Status quo angewandt werden.
Bereits im Herbst 2001 hat sich der Menschenrechtsausschuss der 
Vereinten Nationen mit dem im Jahr 1992 geschaffenen tschechischen 
Restitutionsgesetz (Gesetz 243/1992) befasst und dessen 
diskriminierende Wirkungen aufgezeigt. Seinerzeit war das Gesetz zur 
Restitution von Vermögen so geändert worden, dass der ununterbrochene
Fortbestand der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft bis 1990 zur 
Grundvoraussetzung für eine Restitution wurde. Dies wurde als 
diskriminierend gegenüber Flüchtlingen und Vertriebenen, die zuvor 
schon durch die Anwendung der Benes-Dekrete ihre Staatsbürgerschaft 
verloren hatten, kritisiert.
Mit dem jüngsten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses ist 
wieder einmal deutlich geworden, dass der Fortbestand der Teile der 
Benes-Dekrete, die sich mit den deutschen und den ungarischen 
Bevölkerungsgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei befassen, 
weder mit dem Völkerrecht noch mit den Rechtsgrundsätzen der 
Europäischen Union konform gehen.
Es wäre daher ein großer Fortschritt für ein Rechts- und 
Wertesystem der Europäischen Union, wenn die Tschechische Republik 
ihre bisher starre Haltung in Bezug auf den Fortbestand der 
Benes-Dekrete aufgeben würde.
Bedenklich ist auch, dass in Prag ein neues Institut zur 
Aufarbeitung der totalitären Vergangenheit des Landes eröffnet worden
ist, wobei laut Medienberichten die Jahre 1945 bis 1948 keine 
Behandlung erfahren sollen.
Es wäre ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte im 
Hinblick auf eine dauerhafte Aussöhnung, wenn man die Vertreibung der
Deutschen nicht ausklammern würde.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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