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"Kartellrecht schützt die Verbraucher nicht"
Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher im "ZDF-Mittagsmagazin" zur Entscheidung des Bundeskartellamts

Mainz (ots)

"Das Kartellrecht schützt die Verbraucher nicht".
Mit diesen Worten kommentierte Aribert Peters, Vorsitzender des
Bundes der Energieverbraucher, im "ZDF-Mittagsmagazin" am Dienstag,
21. Dezember 2004, die Entscheidung des Bundeskartellamts zur
Preiserhöhung deutscher Gasversorger. "Der Eindruck, dass hier das
Kartellrecht die Verbraucher wirksam schützt, ist falsch, weil von
den 700 Unternehmen, die alle unzulässig erhöht haben, nur fünf
untersucht werden, weil die Verfahren Jahre lang dauern und weil die
Beschlüsse, die dann gefasst werden, nie rückwirkend gelten." Peters
forderte die Verbraucher auf, sich zivilrechtlich zu schützen, indem
sie den Einwand fehlender Billigkeit vorbringen: "Also die Rechnung
nicht mehr zahlen, sondern schriftlich fehlende Billigkeit
einwänden."
Er sei zwar "froh, dass was passiert. Es passiert aber zu
wenig." Deshalb müssten "Verbraucher sich selber helfen". Dazu habe
der Bund der Energieverbraucher im Internet einen Musterbrief
vorbereitet. Dadurch könnten die Verbraucher 50 bis 80 Euro im Jahr
sparen. Über 50.000 Verbraucher hätten diesen Musterbrief schon
genutzt. "Ganz risikofrei ist es natürlich nicht", sagte Peters
weiter. "Aber wir rechnen nicht damit, dass die Versorger gegen die
Verbraucher klagen, denn dafür müssten sie ihre Zahlen auf den Tisch
legen." Und das würden sie nicht tun. Insofern sei der Verbraucher
"auf der sicheren Seite".
Auch das Energiewirtschaftsgesetz, das jetzt im Bundestag diskutiert
werde, berücksichtige die Verbraucherinteressen und die Interessen
der neuen Anbieter viel zu wenig. "Hier muss viel mehr passieren.
Verbraucher sollten hier ein Zeichen setzen, indem sie von ihrem
bestehenden Recht Gebrauch machen."

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