Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Naturschutz ist Menschenrecht
BUND legt weiteren Schriftsatz zum IGH-Klima-Gutachten bei seiner laufenden Verfassungsbeschwerde vor
Berlin (ots)
- Ungebremstes Artensterben: Lage beim Naturschutz schlimmer als beim Klima
- Ohne intakte Ökosysteme menschliche Existenz bedroht
- Internationaler Gerichtshof gibt BUND-Verfassungsklage Rückenwind
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung weiter untermauert. Der Umweltverband reichte am 11. November einen neuen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein.
Vor einem Jahr hatte mit dem BUND weltweit erstmals jemand vor einem obersten Gericht Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung erhoben. Mit der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG soll der Bundestag verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Schutzkonzept zu schaffen - für einen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung der Natur. Denn das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht.
In dem neuen Schriftsatz ans BVerfG wird dargelegt, dass die Situation beim Biodiversitätsverlust und - eng damit verbunden - beim Klimawandel sich weiter zuspitzt. Ferner wird aufgezeigt, wie die derzeitige Politik das vorhandene Naturschutzrecht, etwa die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, eher schwächt als stärkt. Ebenso wird das bahnbrechende Klima-Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 23.7.2025 dargelegt, welches aufgrund von Menschenrechten und Völkerrecht deutlich stärkere Umweltschutzbemühungen der Regierungen weltweit einfordert. Der IGH macht ferner deutlich, dass unterlassener Umweltschutz milliardenschwere Schadensersatzforderungen gegen Staaten nach sich ziehen kann.
Myriam Rapior, Mitglied im BUND-Bundesvorstand und erste Beschwerdeführerin: "Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Es gibt uns Hoffnung, dass der IGH explizit ein Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt anerkannt hat. Wir vertrauen darauf, dass das BVerfG wie schon im Klima-Beschluss auch beim Naturschutz die Rechte künftiger Generationen schützen wird. Wir zeigen mit unserer Klage zudem, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz. Das Artensterben ist daher schon rein wirtschaftlich fatal."
Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde wie schon die Klima-Verfassungsbeschwerden 2018 und 2024 von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte - namentlich von der Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Franziska Heß - gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (beide Leipzig).
Felix Ekardt und Franziska Heß: "In den letzten Jahren wird das Umweltrecht nicht mehr nur unzureichend gestärkt, sondern oft sogar abgebaut. Wenn die Politik langfristige, existenzielle Probleme immer mehr verdrängt und sogar die Demokratie unter Druck gerät, sind Verfassungsgerichte wichtiger denn je. Wir vertrauen darauf, dass das BVerfG Leitplanken für eine weniger kurzsichtige und einseitige Politik setzen wird."
Vorbild der Naturschutzklage ist die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein 2018 als erster vor das Bundesverfassungsgericht brachte, um die Gesetzgebung zu ehrgeizigeren Zielen beim Klimaschutz zu verpflichten. Der Klima-Beschluss des Gerichts 2021 war die weltweit bisher weitestgehende Entscheidung auf bessere Umweltgesetzgebung eines obersten Gerichts. Im September 2024 hatte der BUND, wieder gemeinsam mit anderen Verbänden, eine zweite Klima-Verfassungsbeschwerde erhoben, weil der Klimaschutz zwar Fortschritte gemacht hat, aber weiterhin unzureichend ist.
Die Verfassungsbeschwerde wird neben einer Großspende von Christof Martin insbesondere von Protect the Planet und ferner von der Pelorus Jack Foundation unterstützt.
Mehr Informationen:
- Hintergrund-Informationen zur Naturschutzklage
- Verfassungsbeschwerde - neuer Schriftsatz
- Kontakt: Für Nachfragen zur Klage stehen Ihnen als Prozessvertreter/in Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, E-Mail: felix.ekardt@uni-rostock.de, und Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte, E-Mail: hess@baumann-rechtsanwaelte.de, zur Verfügung sowie Nicola Uhde, BUND-Expertin für Waldpolitik und internationale Biodiversitätspolitik, E-Mail: nicola.uhde@bund.net
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