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"Report Mainz", heute, 13. November 2012, 21.45 Uhr im Ersten
Leiharbeiter im Bundestag müssen auf Hartz-IV-Niveau aufstocken

Mainz (ots)

Schreibkräfte, die als Leiharbeiter im Deutschen Bundestag arbeiten, verdienen so wenig, dass sie teilweise auf Hartz-IV-Niveau aufstocken müssen. Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" des SWR berichtet unter anderem über den Fall einer alleinerziehenden Schreibkraft, die derzeit im Bundestag arbeitet. "Das ist ungerecht, dass ich mit einer Vollzeitstelle nur drei Viertel des Existenzminimums verdiene und noch mit einem Viertel aufstocken muss", sagte sie im Interview mit "Report Mainz". Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, berichtet von weiteren Aufstockern: "Mir sind auch zwei Fälle bekannt, die aufstockende Leistungen nehmen müssen und Leiharbeitnehmer sind im Bundestag." Es handele sich auch in diesen Fällen um Schreibkräfte, die im Vergleich zu im Bundestag fest angestellten Kolleginnen deutlich weniger verdienen. "Natürlich ist das Lohndumping, weil man damit natürlich den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst unterlaufen möchte. Deshalb kommen ja Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zum Einsatz, um hier die Löhne zu drücken und um Tarifverträge zu umgehen. Und das passiert hier ganz systematisch im Deutschen Bundestag", sagte Zimmermann weiter. Auf Anfrage von "Report Mainz" erklärt die Bundestagsverwaltung, dass "solche Fälle ... dem Personalreferat des Bundestages unbekannt" seien.

Der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Ottmar Schreiner ist sich dagegen sicher, dass es im Deutschen Bundestag viele Menschen gibt, die von ihrem Gehalt nicht leben können und aufstocken müssen. Schreiner beschäftigt sich derzeit mit einer Petition. Ein Beschwerdeführer hatte sich beim Bundestag darüber beklagt, dass Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen so wenig verdienen, dass sie mit bis zu 380 Euro monatlich unterstützt werden müssen. Schreiner wörtlich: "Gängige Praxis ist, dass in etlichen Bereichen in den letzten Jahren Beschäftigungsverhältnisse, die im Bundestag vorhanden waren, ausgegliedert worden sind zu Drittfirmen. Die Beschäftigten sind die gleichen geblieben. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Beschäftigten zu wesentlich niedrigeren Löhnen jetzt arbeiten."

Für den Arbeitsmarktexperten Prof. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz ist die Beschäftigung von Leiharbeitern, die aufstocken müssen, ein Tabubruch. "In meinen Augen darf es im Bundestag so etwas nicht geben, weil der Bundestag das höchste parlamentarische Gremium ist, das die Gesetze, die Arbeitsgesetze, die Sozialgesetze in diesem Land verabschiedet", sagte Sell im "Report Mainz"-Interview. Man müsse "von solch einem Betrieb einfach erwarten, dass die Leute ordentlich bezahlt werden".

Weitere Informationen finden Sie unter www.reportmainz.de. Zitate gegen Quellenangabe frei. Fragen bitte an "Report Mainz", Tel. 06131/929-33351.

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