Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
Verschiebung und Vereinfachung der EUDR beschlossen
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Berlin, 05.12.2025 - Verschiebung und Vereinfachung der EUDR beschlossen
Gestern Abend wurde in den Brüsseler Trilogverhandlungen die erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für alle Unternehmen bis zum 30.12.2026 beschlossen. Daneben wird es zentrale Vereinfachungen in der Lieferkette geben. Wenige Wochen vor dem ursprünglich vorgesehenen Starttermin wurde damit ein entscheidender Schritt hin zu einer praxistauglichen EUDR erreicht. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) begrüßt das Ergebnis ausdrücklich als wichtigen Beitrag zu mehr Rechts- und Planungssicherheit, mahnt jedoch weitere Vereinfachungen an, um die Waldbesitzer und die Holzbereitstellung nicht über Gebühr zu belasten.
Anbei erhalten Sie die Pressemitteilung des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V.
Einigung im Trilog zur EUDR
Verschiebung und Vereinfachung der EUDR beschlossen
Gestern Abend wurde in den Brüsseler Trilogverhandlungen die erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für alle Unternehmen bis zum 30.12.2026 beschlossen. Daneben wird es zentrale Vereinfachungen in der Lieferkette geben. Wenige Wochen vor dem ursprünglich vorgesehenen Starttermin wurde damit ein entscheidender Schritt hin zu einer praxistauglichen EUDR erreicht. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) begrüßt das Ergebnis ausdrücklich als wichtigen Beitrag zu mehr Rechts- und Planungssicherheit, mahnt jedoch weitere Vereinfachungen an, um die Waldbesitzer und die Holzbereitstellung nicht über Gebühr zu belasten.
Mit der gestrigen Einigung zur EUDR ziehen EU-Kommission, Rat und Parlament in letzter Minute die Notbremse und beschließen eine weitere Verschiebung der Vorgaben für alle Unternehmen um ein Jahr. Dieser Schritt war unausweichlich, da eine geregelte Umsetzung zum Jahreswechsel weder rechtlich noch organisatorisch möglich wäre. „Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, um Behörden und Unternehmen den unmittelbaren Druck zu nehmen und Möglichkeiten für dringend notwendige inhaltliche Anpassungen zu eröffnen“, kommentiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. „Die vergangenen Monate haben deutlich gezeigt, wie groß die Herausforderungen für die betroffenen Branchen sind. Die Einigung zeigt, dass in Brüssel erkannt wurde, dass die bisherige EUDR an den Realitäten der Betriebe vorbeigeht und Anpassungen notwendig sind.“
Einigung reduziert Bürokratiebelastung in der Praxis
Neben der einjährigen Verlängerung wurde durch die gestrige Entscheidung auch der Weg für zentrale Vereinfachungen zur Umsetzung der EUDR in der Praxis freigemacht. Die Begrenzung bei der Erfassung von Referenznummern auf die erste Verarbeitungsstufe und die Streichung der verpflichtenden Weitergabe in der Lieferkette stellen einen wesentlichen Fortschritt dar, der den drohenden Bürokratieaufwuchs spürbar verringert und Verwerfungen in der Lieferkette vermeidet. „Die gestern erzielte Einigung zeigt, dass nun der politische Wille vorhanden ist, die EUDR für eine Umsetzung in der Praxis zu überarbeiten, ohne das Ziel der Entwaldungsfreiheit über Bord zu werfen. Damit entsteht erstmals die Chance, die Ziele der Verordnung ohne unverhältnismäßige Belastungen zu erreichen. Die Verankerung einer Review-Prüfung bis April 2026 eröffnet zudem die Chance, die EUDR inhaltlich erneut zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Vereinfachungen umzusetzen“, betont Möbus.
Weitere Weichenstellungen im neuen Jahr nötig
Nun kommt es auf die Bereitschaft der politischen Institutionen an, die EUDR im Dialog mit der Praxis im neuen Jahr weiter zu verbessern und die noch bestehenden Hürden konsequent abzubauen. Viele Betriebe stehen vor erheblichen Investitionen in IT-Systeme, Dokumentationsprozesse und neue Abläufe, die nur dann sinnvoll sind, wenn die Rahmenbedingungen klar und verlässlich sind. „Die Säge- und Holzindustrie steht klar zu dem Ziel, die weltweite Entwaldung zu verhindern. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, braucht es aber praktikable Instrumente und Lösungswege, die nicht zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit gehen. Jetzt ist der Moment, diesen Anspruch im Rahmen einer überarbeiteten Verordnung umzusetzen“, mahnt Möbus abschließend.
Pressekontakt:
Deutsche Säge- und Holzindustrie Leiter Politik und Kommunikation Paul Westermann Chausseestraße 99 10115 Berlin
Tel.: +49 30 2061 399-00 Fax: +49 30 2061 399-89 E-Mail: presse@zukunft-holz.de Internet: www.zukunft-holz.de
Lobbyregisternummer: R000346
Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie
Seit über 125 Jahren vertritt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) die Interessen der Säge- und Holzindustrie auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene. Mit ihren vielfältigen Produkten aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz bilden die 350 Mitgliedsunternehmen des DeSH das Scharnier zwischen dem Wald und der Holzverarbeitung bis zum Holzbau. Sie sind ein wesentlicher Pfeiler für die Bioökonomie und Schlüssel für die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Der DeSH steht für die nachhaltige Verarbeitung und Verwendung des Roh- und Werkstoffs Holz als Beitrag zu Klimaschutz, Beschäftigung und Wertschöpfung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland.