Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
Biomasseverordnung darf Holzenergie nicht ausbremsen
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Berlin, 01.12.2025 - Im Zuge der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) plant die Bundesregierung, zahlreiche Holzsortimente pauschal aus der Biomasseverordnung auszuschließen. Dadurch würde die energetische Nutzung von Holz massiv erschwert. Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW – Die Waldeigentümer kritisieren das Vorhaben scharf und fordern eine Korrektur: Holz ist ein unverzichtbarer Pfeiler der Energiewende und die energetische Nutzung muss auch in Zukunft vollumfänglich möglich bleiben.
Anbei erhalten Sie die gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands e.V., des Fachverbands Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e. V., der Familienbetriebe Land und Forst sowie der AGDW – Die Waldeigentümer.
Novelle der Biomasseverordnung (BiomasseV)
Biomasseverordnung darf Holzenergie nicht ausbremsen
Im Zuge der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) plant die Bundesregierung, zahlreiche Holzsortimente pauschal aus der Biomasseverordnung auszuschließen. Dadurch würde die energetische Nutzung von Holz massiv erschwert. Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW – Die Waldeigentümer kritisieren das Vorhaben scharf und fordern eine Korrektur: Holz ist ein unverzichtbarer Pfeiler der Energiewende und die energetische Nutzung muss auch in Zukunft vollumfänglich möglich bleiben.
Mit der Novelle der BiomasseV setzt die Bundesregierung die Vorgaben der RED III für die künftige Förderfähigkeit von Biomasse in nationales Recht um. Dabei legt die BiomasseV fest, welche Einsatzstoffe z.B. im Rahmen des EEG, aber auch des Wärmeplanungs- und des Gebäudeenergiegesetzes als Biomasse gelten und damit eingesetzt werden dürfen. Künftig sollen bestimmte Holzsortimente weitgehend aus dem Regelwerk ausgeschlossen werden. Damit würde Deutschland wichtige energetische Verwertungswege beschränken, ungeachtet der Holzqualitäten und der Nachfrage. In einer gemeinsamen Stellungnahme üben die Verbände daher scharfe Kritik und fordern eine Korrektur: „Nachhaltig erzeugte Holzenergie zählt in Deutschland und Europa zu den wichtigsten erneuerbaren Energieträgern. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht weitreichende Einschränkungen für verschiedene Holzsortimente vor, die tief in etablierte Verwertungswege von Forstwirtschaft, Säge- und Holzindustrie sowie Holzenergieanlagen eingreifen. Damit würde die Bundesregierung die gezielte Förderung der Holzenergie stark einschränken und zahlreiche bestehende wie geplante Anlagen gefährden, welche derzeit ein wichtiger Baustein der Energie- und Wärmewende sind.“
Ausschlüsse für zentrale Holzsortimente
Im Zentrum der Kritik steht der pauschale Ausschluss von Rundholz in Industriequalität sowie von Wurzeln und Stümpfen. „Rundholz in Industriequalität darf nicht generell von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden, denn seine Verwertbarkeit hängt stark von der jeweiligen Marktlage, Abnahmekapazitäten und der Situation in den Wäldern ab. Ein solcher Eingriff würde Waldbesitzern wichtige Absatzwege nehmen und gleichzeitig die Brennstoffversorgung vieler Biomasseanlagen gefährden“, warnen die Verbände und weisen zudem darauf hin, dass die Entnahme von Stümpfen und Wurzeln nicht Teil der forstwirtschaftlichen Praxis in Deutschland ist, sondern vor allem bei Rodungsmaßnahmen in der Landwirtschaft, bei Bauprojekten oder der Landschaft- und Trassenpflege anfalle. Die Verbände geben zu bedenken, dass für solches Holz auch künftig eine sinnvolle Verwertung möglich sein muss: „Ein pauschaler Ausschluss schießt über das Ziel hinaus und wird ein Entsorgungsproblem schaffen. Die Förderung der Deponierung kann nicht das Ziel der Regelung sein.“
Gezielte Schwächung der Holzenergie
„Der aktuelle Entwurf sendet ein völlig falsches Signal für die Energiewende“, warnen die Verbände. „Statt die RED III sachgerecht und praxistauglich umzusetzen, geht die Bundesregierung deutlich darüber hinaus und unternimmt einen Schritt, der die Holzenergie gezielt schwächt, mit gravierenden Folgen für Klimaschutz, Waldumbau, Versorgungssicherheit und die betroffenen Branchen.“ Die Verbände betonen weiter: „Ein pauschaler Ausschluss ganzer Holzsortimente schafft nicht etwa bessere Nutzungsmöglichkeiten, sondern gefährdet funktionierende Wertschöpfungsketten und schwächt die erneuerbare Energieerzeugung.“
Pressekontakt:
Deutsche Säge- und Holzindustrie Leiter Politik und Kommunikation Paul Westermann Chausseestraße 99 10115 Berlin
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Lobbyregisternummer: R000346
Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie
Seit über 125 Jahren vertritt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) die Interessen der Säge- und Holzindustrie auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene. Mit ihren vielfältigen Produkten aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz bilden die 350 Mitgliedsunternehmen des DeSH das Scharnier zwischen dem Wald und der Holzverarbeitung bis zum Holzbau. Sie sind ein wesentlicher Pfeiler für die Bioökonomie und Schlüssel für die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Der DeSH steht für die nachhaltige Verarbeitung und Verwendung des Roh- und Werkstoffs Holz als Beitrag zu Klimaschutz, Beschäftigung und Wertschöpfung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland.