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Trotz Erhöhung: Hartz IV deckt auch 2020 Stromkosten für Alleinstehende nicht

Trotz Erhöhung: Hartz IV deckt auch 2020 Stromkosten für Alleinstehende nicht
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München (ots)

   - Arbeitslosengeld II (ALG II) steigt 2020 für Alleinstehende auf 
     432 Euro
   - Stromkosten in der Grundversorgung 20 Prozent über 
     ALG-II-Regelbedarf für Energie
   - CHECK24-Energiexperten beraten bei Fragen zum passenden 
     Stromtarif

Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie reicht nicht aus, um die monatlichen Stromkosten zu bezahlen. Obwohl die Bezüge für Alleinstehende in diesem Jahr um acht Euro auf 432 Euro pro Monat steigen*, zahlen Empfänger von Arbeitslosengeld II im Durchschnitt 93 Euro im Jahr mehr für Strom, als das ALG II vorsieht.

Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2020 monatlich 38,32 Euro**, 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung durchschnittlich 46,08 Euro. Damit liegen die Stromkosten 20 Prozent über dem Regelbedarf.

Durch einen Wechsel zu einem der zehn günstigsten Alternativtarife reduzieren Stromkunden ihre monatlichen Kosten auf 40,08 Euro und liegen damit noch immer über dem Regelbedarf.

"Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger", sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24.

533 Stromgrundversorger hoben ihre Preise zum 1.1.2020 an oder haben angekündigt dies noch zu tun - im Durchschnitt um 5,5 Prozent. Betroffen sind hiervon ca. vier Millionen Haushalte, die ihren Strom aus der Grundversorgung beziehen.

CHECK24-Energiexperten beraten bei Fragen zum passenden Stromtarif

Verbraucher, die Fragen zu ihrem Stromtarif haben, erhalten bei den CHECK24-Energieexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene Energieverträge sehen und verwalten Kunden im Haushaltscenter.

Seit 2012 sind die Tarife der Alternativanbieter günstiger als die Grundversorgungstarife. Der intensive Wettbewerb zwischen den Anbietern führt zu sinkenden Strompreisen. So konnten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 311 Mio. Euro einsparen. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).***

*Quelle: ZDF.de "Bundesrat stimmt Verordnung zu - Hartz-IV-Erhöhung beschlossen"  http://ots.de/dohCYK [abgerufen am 9.12.2019] 
**Quelle: hartziv.org "Hartz IV Erhöhung: So setzt sich der Regelsatz 2020 zusammen"  http://ots.de/20eMtz [abgerufen am 9.12.2019] 
***Die vollständige Studie der WIK-Consult mit weiteren Ergebnissen unter:  https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über CHECK24

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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de

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