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C-QUADRAT Investment AG

EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

Einladung

zu der am 27. Mai 2011 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Stubenring 2, 1010 Wien stattfindenden

24. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2010, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011

7. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2008 unter gleichzeitiger Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich aus einer solchen Einziehung ergeben, zu beschließen.

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot durchzuführen.

9. Wahlen in den Aufsichtsrat

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17.05.2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24.05.2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner

Depotbestätigungen können NICHT per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000613005 * Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung; * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (17.05.2011) beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 06.05.2011 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18.05.2011 der Gesellschaft entweder per Post an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 06.05.2011 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at Investor Relations Hauptversammlung zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 06.05.2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, auf:

* Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht * Corporate Governance Bericht 2010 * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht * Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 * Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 und § 153 Abs 4 AktG über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre im Fall der Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 9. (inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung) * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9. gemäß § 87 Abs 2 AktG * Geschäftsbericht 2010

Diese Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 06.05.2011 im Internet unter www.c-quadrat.at Investor Relations Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 25.05.2011, bis 16 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at Investor Relations Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wien, im April 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Frankfurt / Amtlicher Handel
Wien / Amtlicher Handel

Original-Content von: C-QUADRAT Investment AG, übermittelt durch news aktuell

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