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Verlegerverbände: Europäischer Gerichtshof entscheidet über Freiheit der Medien
EU will Presse ans Gängelband nehmen

Berlin (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von BDZV und VDZ:
Eine große Signalwirkung erwarten die deutschen Zeitungsverleger
und Zeitschriftenverleger von der bevorstehenden Verhandlung des
Europäischen Gerichtshofs am 6. Dezember in Luxemburg über die Klage
der Bundesrepublik Deutschland gegen das von der EU verhängte
Tabakwerbeverbot. "Es geht nicht um Tabak, es geht um viel mehr als
betroffene Wirtschaftsinteressen, es geht um die Achtung der
kulturellen Vielfalt in einem vereinten Europa", sagte der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV), Dietmar Wolff, heute in Berlin. Sollte der Europäische
Gerichtshof der Klage der Bundesrepublik nicht folgen, würde
künftigen Eingriffen der EU in nationale Zuständigkeiten Tür und Tor
geöffnet. Ein solcher Dirigismus würde die EU-Skepsis bei vielen
Bürgern noch steigern, so Wolff. "Wer die Vision vom gemeinsamen
europäischen Haus fördern will, muss die vielfältigen
unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen seiner Bewohner
respektieren." Auf die fatalen Folgen von Werbeverboten für
Marktwirtschaft und Demokratie ging der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) ein. Geschäftsführer Wolfgang Fürstner:
"Marktwirtschaft lebt allein vom Wettbewerb. Wettbewerb braucht
Werbung. Deshalb beschädigen Werbeverbote die Marktwirtschaft.
Demokratie lebt allein von Medienvielfalt, die ohne Werbung nicht
finanziert werden kann. Deshalb beschädigen Werbeverbote die
Demokratie."
BDZV und VDZ machten deutlich, dass Presseprodukte nationale
Kulturgüter seien, die vorwiegend auch national vertrieben würden.
Deshalb sei es absurd, wenn die EU-Kommission bei Zeitungen und
Zeitschriften von grenzübergreifenden Wirtschaftsgütern spreche, um
damit zu legitimieren, die Medien ans Gängelband zu nehmen. Die
Verlegerverbände hoben hervor, dass von dem EuGH-Urteil abhänge, ob
auch die Freiheit der Berichterstattung gefährdet würde. In
Frankreich seien bereits Strafen gegen Zeitungen verhängt worden,
weil diese bei der Motorsportberichterstattung Fotos von Rennwagen
mit erkennbaren Tabakmarken abgebildet hatten. Wenn die Presse in
Deutschland auf höchstrichterliche Anordnung hin gezwungen würde, die
Realität nicht mehr dokumentieren zu dürfen, wäre die öffentliche
Funktion der Presse, nämlich umfassend und wahrhaftig zu berichten,
in Frage gestellt, so die Verlegerverbände.

Kontakt:

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-211
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Stefan Michalk
Telefon: 030/ 726298-162
E-Mail: s.michalk@vdz.de

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