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Ermittlungsverfahren ist Dreistigkeit

Berlin (ots)

Mit Empörung hat der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) auf die Ermittlungsverfahren reagiert, die 
Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Hamburg und Frankfurt am 
Main gegen 17 Journalisten von acht Zeitungen und Zeitschriften 
angestrengt haben. Der Vorwurf, dass die Journalisten mit Zitaten aus
vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des
Bundestags Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet hätten, sei purer 
Vorwand, kritisierte BDZV-Präsident Helmut Heinen, und diene 
vermutlich nur zur Rechtfertigung von Durchsuchungs- und 
Beschlagnahmeaktionen. Dies werde schon daraus ersichtlich, dass der 
Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder, 
geäußert habe, dass es irgendwo ein Leck gebe, das gestopft werden 
müsse.
"Es ist unakzeptabel, dass Journalisten, die über mögliche 
Vergehen oder Verfehlungen berichten, befürchten müssen, wegen der 
Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen verfolgt zu werden", sagte
Heinen. Sollte es tatsächlich Informationslecks bei den Behörden 
geben, so dürfe dafür nicht die Presse verantwortlich gemacht werden.
Heinen verwies auf das im Februar dieses Jahres ergangene 
"Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsge¬richts, das noch einmal 
ausdrücklich klargestellt habe, dass die Veröffentlichung eines 
Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten nicht ausreiche, um den 
Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen.
Vor diesem Hintergrund erschienen die nun angestrengten Verfahren 
besonders dreist. "Wir erwarten von der Politik, dass die 
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Pressefreiheit im Sinne 
eines besseren Quellenschutzes klarer definiert werden", forderte der
BDZV-Präsident. Dieser Fall zeige erneut, dass es notwendig sei, den 
Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu streichen.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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