Alle Storys
Folgen
Keine Story von VAUNET - Verband Privater Medien mehr verpassen.

VAUNET - Verband Privater Medien

ARD - BDZV - Deutscher Presserat - dju in Ver.di - DJV - VDZ - VPRT - ZDF
Schutz vor Spannern ja, aber nicht auf Kosten der Presse- und Rundfunkfreiheit

Berlin (ots)

Medienverbände und -unternehmen kritisieren Gesetzentwurf zum
   Bildnisschutz im Strafrecht
Auch zukünftig muss sichergestellt sein, dass Bildjournalismus mit
versteckter Kamera ausnahmsweise möglich und zulässig bleibt, um
Missstände aufzudecken. Sämtliche Medienverbände und -unternehmen -
Deutscher Presserat, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger,
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Deutscher
Journalisten-Verband, Deutsche Journalistinnen und
Journalistenen-Union, ARD, ZDF und der Verband Privater Rundfunk und
Telekommunikation e. V. (VPRT) - äußern deshalb Kritik an den
aktuellen Gesetzesplänen zur Einführung einer Strafbarkeit für die
Herstellung und den Gebrauch von unzulässigen Bildaufnahmen.
Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen haben sich vor
einigen Tagen darauf verständigt, eine Verletzung der Intimsphäre
gesondert unter Strafe zu stellen. Grundlage für diese
interfraktionelle Einigung ist ein von Baden-Württemberg und Bayern
initiierter Gesetzentwurf des Bundesrats von September 2003. Nach dem
künftigen § 201a des Strafgesetzbuches soll sich strafbar machen, wer
von einer Person, die sich "in einer Wohnung oder einem gegen
Einblick besonders geschützten Raum" aufhält, "unbefugt Bildaufnahmen
herstellt oder überträgt und dadurch deren höchst persönlichen
Lebensbereich verletzt".
Hintergrund der Regelung sind die unstreitig zu verurteilenden
sog. "Spannerpraktiken", also Fälle, in denen Personen Kameraaugen an
versteckter Stelle etwa in Hotelzimmern, Toiletten oder
Umkleidekabinen installieren, um in die Intimsphäre Dritter
einzudringen.
Die Medienverbände und -unternehmen sehen in der bislang
vorgeschlagenen Fassung der Strafnorm allerdings eine Gefahr für die
Presse- und Rundfunkfreiheit sowie den freien Zugang zu
Informationen.
Der Entwurf berücksichtigt weder die bereits geltenden straf- und
zivilrechtlichen Normen zum Schutz der Intimsphäre, noch verwendet er
hinreichend klare Begriffe. Zudem lässt er jegliche Einschränkungen
der Strafbarkeit für Zwecke der Berichterstattung vermissen.
Die Medienverbände und -unternehmen regen daher an, ihre Kritik an
dem Gesetzesvorhaben insoweit zu berücksichtigen. Sie fordern den
Gesetzgeber gleichzeitig auf, jedenfalls einen klarstellenden Passus
in den Entwurf aufzunehmen. Dieser soll vorsehen, dass Taten nicht
rechtswidrig sind, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter öffentlicher
Interessen begangen werden. Ein solcher Rechtfertigungsgrund würde
ein differenziertes Abwägungsgebot zwischen den Medienfreiheiten des
Grundgesetzes und dem Persönlichkeitsschutz statuieren. In ihrer
ausführlichen Stellungnahme weisen die Medienverbände dabei auch auf
die anerkannten journalistischen Grundsätze hin, wie sie im
Pressekodex und verschiedenen Rundfunkrichtlinien festgehalten sind.
Für die anstehende Beratung des Vorhabens in den nächsten Wochen
bekunden die unterzeichnenden Verbände und Unternehmen gleichzeitig
ihre weitere Gesprächsbereitschaft.
Die gemeinsame Stellungnahme kann auf der jeweiligen Homepage der
Verbände und Unternehmen eingesehen werden.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz-Kommunikation GmbH, 
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: VAUNET - Verband Privater Medien
Weitere Storys: VAUNET - Verband Privater Medien