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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Folge 2: Arbeitsamt fördert Weiterbildung für Beschäftigte ab 50

Nürnberg (ots)

Beschäftigte ab 50 Jahre, die sich beruflich
weiterbilden, können ab 1.01.2002 Zuschüsse vom Arbeitsamt erhalten,
wenn sie in einem Unternehmen mit bis zu 100 Arbeitnehmern arbeiten.
Das Job-AQTIV-Gesetz unterstützt damit die
Qualifizierungsanstrengungen in kleineren Betrieben. Weiterbildung
erhält und erweitert die Beschäftigungsfähigkeit älterer
Arbeitnehmer und trägt dazu bei, den zunehmenden Fachkräftebedarf zu
decken.
Das Arbeitsamt kann Arbeitnehmern von Klein- und Mittelbetrieben
die anfallenden Weiterbildungskosten erstatten. Voraussetzung ist 
unter anderem, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bei
Weiterbildungsbeginn mindestens 50 Jahre alt ist und für die Zeiten
der Weiterbildung weiter Arbeitsentgelt erhält. Die
Weiterbildungsmaßnahme muss außerhalb des Betriebes durchgeführt
werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige
Anpassungsqualifizierung hinaus gehen.
Die Regelung ist bis zum Jahr 2005 befristet.
Auskünfte über die Fördervoraussetzungen erteilen die
Arbeitsämter.
Hinweis:
   Zu den Neuregelungen des Job-AQTIV-Gesetzes bei Job-Rotation,
Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, Zeitarbeit sowie
Arbeitslosengeldanspruch nach Erziehungszeiten wird die Bundesanstalt
für Arbeit in den nächsten Tagen weitere Presse-Informationen
veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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