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Bildersuche in Deutschland ist gerettet - endlich mehr Rechtssicherheit für Suchmaschinenbetreiber
Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs

Köln / Berlin (ots)

Anlässlich des heute verkündeten Urteils des Bundesgerichtshof zu der Frage, ob eine Bildersuchmaschine urheberrechtlich geschützte Bilder in einer verkleinerten Vorschau anzeigen darf (Az. I ZR 69/08), stellt der Verband der deutschen Internetwirtschaft fest, dass das Urteil Suchmaschinenbetreibern in Deutschland mehr Rechtssicherheit verschafft.

Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme dazu: "Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich feststellt, dass Suchmaschinenbetreiber die Haftungsbeschränkungen der E-Commerce-Richtlinie für ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Wir freuen uns besonders, weil die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs erwarten läst dass dieses Urteil über den Einzelfall hinaus geht und wegweisend für andere Dienste ist, nicht allein für die Bildersuche. Die deutsche Internetwirtschaft hätte damit ein wichtiges Stück Rechtssicherheit gewonnen."

Hintergrund: Geklagt hatte eine bildende Künstlerin, die eine Homepage unterhält, auf der verschiedene ihrer Bilder eingestellt sind. Die Beklagte betreibt eine Internetsuchmaschine, die auch über eine textgestützte Bildsuchfunktion verfügt. In der Trefferliste werden aufgefundene Bilder in verkleinerter und komprimierter Form als Miniaturansichten gezeigt. Die Klägerin verlangte die Unterlassung der Vervielfältigung und Zugänglichmachung ihrer Bilder über das Internet sowie Unterlassung der Umgestaltung in die Miniaturansichten.

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Suchmaschinenbetreiberin keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung begangen hat. Zwar habe die Klägerin der Suchmaschine nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt. Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, sei jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin habe den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die rund 500 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 46 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 Backbones des deutschen Internet vertreten. eco versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber Politik und in internationalen Gremien. Als Expertennetzwerk befasst sich eco mit aktuellen Themen wie Internetrecht, Infrastruktur, Online Services und E-Business.

Pressekontakt:

eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Marienstr. 12
10117 Berlin
Maritta Strasser
Tel.: 030/ 20 21 567 - 14
E-Mail: Maritta.Strasser@eco.de,
Web: www.eco.de

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